Gewährleistungsfrist
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Re: Gewährleistungsfrist
Fly
21.08.2004, 12:28:01
Garantie IST NICHT Gewährleistung. Es gab mal ein Posting dazu, das den Unterschied sehr deutlich 'raushob, da ich's nimmer find, hier ein kurzer Abriss:

Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte, verbindliche Leistung des Verkäufers, die bei bestimmten, gesetzlich geregelten, Geschehnissen eintritt. Wenn Deine Grafikkarte eingeht und es aufgrund eines Fabrikationsfehler passierte, wird sie Dir getauscht.

Garantie ist eine freiwillige, einseitige Verpflichtung des Händlers, oft gegen zusätzliche Kohle abgegeben. 'ne Art "Versicherung" wenn Du so willst, bei der Du auch bestimmte Vorgaben und Vorschriften ggf. einhalten musst, um Anspruch darauf zu haben. Autohersteller geben z.B. oft Garantien ab (auf Durchrostungsdauer oder die Lebensdauer bestimmter Teile), die Du allerdings nur in Anspruch nehmen kannst wenn Du Dein Service z.B. immer in Vertragswerkstätten machen lässt. Im Computerhandel ist eine Garantie auf die Verarbeitung von Komplettrechnern üblich, allerdings nur wenn Du selbst nichts am Gerät veränderst. Öffnest Du das Gerät, erlischt die Garantie, die Gewährleistungspflicht an den Einzelteilen bleibt davon natürlich unberührt.

Die Gewährleistung und die Art wie sie gegeben wird ist gesetzlich vorgeschrieben und kann vom Händler nur zugunsten des Kunden abgeändert werden. Garantien sind freiwillige Leistungen des Händlers und sind vom Gesetz her nicht geregelt, die Bedingungen unter denen sie gegeben werden und die eingehalten werden müssen um sie in Anspruch zu nehmen sind also vollständig frei formulierbar.

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"Was ist schlimmer, nichts zu wissen oder nichts wissen zu wollen?"
"Keine Ahnung. Is' mir aber auch wurscht."
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Re(2): Gewährleistungsfrist
21.08.2004, 23:05:02
"Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte, verbindliche Leistung des Verkäufers, die bei bestimmten, gesetzlich geregelten, Geschehnissen eintritt. Wenn Deine Grafikkarte eingeht und es aufgrund eines Fabrikationsfehler passierte, wird sie Dir getauscht.

Garantie ist eine freiwillige, einseitige Verpflichtung des Händlers, .."


Ein kleiner Schönheitsfehler:

Gewährleistungspflichtig ist der Verkäufer (also meist: Händler),
aber die Garantie gibt fast immer der Hersteller.
Händler geben öftermal Garantie auf ihre Komplett-PCs - bei denen sie freilich ja selbst der Hersteller sind.

Wie wesentlich dieser Unterschied ist, dass die Garantie nicht händler- sondern herstellerseitig gegeben wird, zeigt sich immwerwieder mal, wenn die (Hersteller-)Garantiebedingungen einen "autorisierten" Vertriebsweg vorgeben. Kauft dann ein Kampfpreisdiskonter nicht über z.B. den regionalen Distri ein, sondern bei einem Distri in Tschibutti o.ä., folgt oft die böse Überraschung, weil die z.B. übliche 3-jährige Garantie auf dasunddas Gerät im Garantiefall nicht anerkannt wird. Mitunter sagt dann der regionale Distri: "Dieses Gerät wurde nicht über uns bezogen! Nehmen Sie's und fahr'n Sie damit nach Tschibutti! Laut Seriennummer ist der dortige Distri dafür zuständig." 8-O|-D
(... und prompt gilt dort nur eine Einjahresgarantie dafür. Deshalb konnte es der Kampfpreishändler so erstaunlich viel billiger anbieten als die Konkurrenz.)

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