Re: Gewährleistungsfrist
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.  Re: Gewährleistungsfrist  (M.A. Morpheus am 21.08.2004, 12:11:29)
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Re: Gewährleistungsfrist
Fly
21.08.2004, 12:28:01
Garantie IST NICHT Gewährleistung. Es gab mal ein Posting dazu, das den Unterschied sehr deutlich 'raushob, da ich's nimmer find, hier ein kurzer Abriss:

Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte, verbindliche Leistung des Verkäufers, die bei bestimmten, gesetzlich geregelten, Geschehnissen eintritt. Wenn Deine Grafikkarte eingeht und es aufgrund eines Fabrikationsfehler passierte, wird sie Dir getauscht.

Garantie ist eine freiwillige, einseitige Verpflichtung des Händlers, oft gegen zusätzliche Kohle abgegeben. 'ne Art "Versicherung" wenn Du so willst, bei der Du auch bestimmte Vorgaben und Vorschriften ggf. einhalten musst, um Anspruch darauf zu haben. Autohersteller geben z.B. oft Garantien ab (auf Durchrostungsdauer oder die Lebensdauer bestimmter Teile), die Du allerdings nur in Anspruch nehmen kannst wenn Du Dein Service z.B. immer in Vertragswerkstätten machen lässt. Im Computerhandel ist eine Garantie auf die Verarbeitung von Komplettrechnern üblich, allerdings nur wenn Du selbst nichts am Gerät veränderst. Öffnest Du das Gerät, erlischt die Garantie, die Gewährleistungspflicht an den Einzelteilen bleibt davon natürlich unberührt.

Die Gewährleistung und die Art wie sie gegeben wird ist gesetzlich vorgeschrieben und kann vom Händler nur zugunsten des Kunden abgeändert werden. Garantien sind freiwillige Leistungen des Händlers und sind vom Gesetz her nicht geregelt, die Bedingungen unter denen sie gegeben werden und die eingehalten werden müssen um sie in Anspruch zu nehmen sind also vollständig frei formulierbar.

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