SPIN-OFF: Die Verbraucherschutzzentrale rät ...
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Re: Die Verbraucherschutzzentrale rät ...
21.10.2004, 20:42:07
Hallo Siebenschläfer. Genau auf diesen Tatbestand hatte ich bereits vor einigen Wochen hingewiesen, als Norsk-IOT wieder bei Geizhals aufgenommen wurde.

Siehe bitte hier:

http://forum.geizhals.at/t278048,1783172.html#1783172

Eine sehr interessante Antwort von Mr. Freeze habe ich daraufhin auch erhalten:

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Zitat:
"2. Dann zum Thema Zustellung von Einschreiben.

Ein Einwurfeinschreiben ist jederzeit möglich. Also, kein Problem.

Weiterhin weiß ich auch keinen Grund warum man uns überhaupt ein Einschreiben zukommen lassen müsste. Wir sind jederzeit per Telefon, ICQ oder e-mail erreichbar und man kann hier DEFINITIV ALLES über diesen Weg mit uns klären."

Zitatende

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Und wie Mr. Freeze sonst so darüber denkt, hat er ja auch schon des öfteren geäußert:

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Zitat:
"P.S.: Wir sind eine norwegische Kapitalgesellschaft und müssen damit vor einem norwegischen Gericht verklagt werden, wenn Sie das denn vorhaben.
Unsere deutsche Filiale wurde zum 31.12.2002 aufgrund der zum Januar erneut angehobenen Lohnnebenkosten in Deutschland geschlossen.

Wir wissen, wie wir vor einem deutschen Gericht gegen Sie klagen müssen und können uns das auch leisten. Und wissen Sie, wie man vor einem norwegischen Gericht klagt ? Wissen Sie auch, was ein norwegischer Korrespondenzanwalt kostet ? Da muss Vorauskasse an einen Anwalt geleistet werden und jeder trägt die Kosten eines Rechtsstreits selber. Und können Sie sich das leisten ? Oder sind Sie auf deutsche Prozesskostenhilfe angewiesen ? Dann wird's schwierig werden..."
Zitatende

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Also mir würden auf Anhieb einige Gründe einfallen, warum man Norsk-IT ein Einschreiben zukommen lassen sollte.

Aber wer weiß, vielleicht macht ja irgendwann einmal jemand Urlaub in Norwegen und sehnt sich dabei nach der Ruhe in einem abgelegenen Fischerdorf.


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