NEWS :::> .eu (dotEU) - wann kommt die Europa-Domain?
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NEWS :::> .eu (dotEU) - wann kommt die Europa-Domain?
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21.10.2004, 19:39:40
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Der Domain-Newsletter | Ausgabe #231 | ISSN 1616-0908 |
http://www.domain-recht.de  | 21. Oktober 2004 |
fuer: ^L^
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In Zusammenarbeit mit sedo.de | http://www.sedo.de  |
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01) .eu (dotEU) - wann kommt die Europa-Domain?
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Die Tinte auf dem Vertrag mit der EU-Kommission war kaum trok-
ken, schon sah sich EURid, Verwalter der neuen europaeischen
Top Level Domain .eu (dotEU), im Mittelpunkt des medialen In-
teresses. Die brennendste Frage lautete: wann geht es endlich
los, mit dotEU?

Im Rahmen einer kleinen Zeremonie unterzeichneten am 12. Oktober
Fabio Colasanti, Generaldirektor des Ausschusses fuer Belange der
Informationsgesellschaft der Europaeischen Kommission, sowie die
drei EURid-Direktoren Pierre Verbaeten, Franco Denoth und Anders
Janson nach monatelangen Verzoegerungen den Verwaltungsvertrag
fuer die neue Domain-Endung dotEU. Damit ist der Weg fuer EURid
frei, um die naechsten Etappen rund um die Einfuehrung von .eu
anzugehen. Laeuft alles optimal, sieht der weitere Ablauf fol-
gendermassen aus: zunaechst stehen die Verhandlungen mit ICANN
an, um .eu in die Root Zone einzutragen. Da das naechste ICANN-
Meeting bereits fuer Anfang Dezember angesetzt ist, stehen die
Chancen auf eine Einigung noch in diesem Jahr nicht schlecht.
Im Anschluss beginnt EURid mit der Akkreditierung der ersten
.eu-Registrare, ueber welche EURid dann die Vorregistrierungen
einsammelt. Derzeit bastelt EURid zusammen mit der EU-Kommissi-
on an den Vergabebedingungen einschliesslich der Regeln fuer die
Sunrise Period sowie der Schiedsregeln zur aussergerichtlichen
Streitschlichtung (Alternative Dispute Resolution). Diese Rege-
lungen muessen zugleich in die 20 offiziellen Sprachen der EU-
Mitgliedsstaaten uebersetzt werden, was weiteres Verzoegerungs-
potential in sich birgt. Auch die Software fuer die Registrie-
rung steckt noch in der Entwicklung.

Weitere wichtige Schritte sind wie folgt geplant: gegen Jahres-
ende veroeffentlicht EURid die Registrierungsregeln zunaechst zur
oeffentlichen Diskussion, um sie dann im Fruehling 2005 zu verab-
schieden. Die Vertragsverhandlungen mit dem so genannten Vali-
dation Agent, der die Anmeldungen in der Sunrise Period ueber-
prueft, beginnen bereits in den naechsten Wochen. Voraussichtlich
im Sommer/Herbst 2005 startet die Sunrise Period. Die allgemei-
ne Registrierung folgt aller Voraussicht nach Ende 2005/Anfang
2006. Diese Angaben sind jedoch nach allen bisherigen Erfahrun-
gen mit .eu saemtlich mit Vorsicht zu geniessen.

Trotz aller Euphorie rund um .eu sollte man sich jedoch nicht
taeuschen lassen: nach wie vor ist keine verbindliche (Vor-)Re-
gistrierung moeglich. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte
sich daher nur fuer kostenfreie Vormerkungsangebote entscheiden,
bei denen Gebuehren erst im Fall einer erfolgreichen Registrie-
rung anfallen. Durch eine entsprechende Vormerkung kann man sich
schon jetzt eine gute Ausgangsposition beim zu erwartenden Run
auf die neuen .eu-Domains sichern.

Die dotEU-Verwaltungsstelle EURid finden Sie unter:
> http://www.eurid.org

Den aktualisierten Zeitplan finden Sie unter:
> http://www.eurid.org/Information/timetable.html

Mehr ueber .eu erfahren Sie unter:
> http://www.dotEU.info

Ein kostenloses .eu-Vormerkungsangebot finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain
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http://www.rockantenne.de  B-) http://www.knac.com  8-) http://freelancers.freephpbb.info  

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Re: NEWS :::> DOMAIN-RECHT / Gegenabmahnung - Kostenfalle fuer Abgemahnte?
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21.10.2004, 19:50:37
DOMAIN-RECHT
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04) Gegenabmahnung - Kostenfalle fuer Abgemahnte?
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Die Abmahnung ist bei Domain-Rechtsstreiten ueblich, um Domain-
Inhaber auf Rechtsverletzungen hinzuweisen. Dem kann man auch
begegnen, indem man den Abmahnenden abmahnt, mit einer Gegen-
abmahnung. Wer fuer die Kosten einer solchen Abmahnung aufkommt,
hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 29.04.2004, Az. I ZR
233/01) kuerzlich entschieden. Statt einer Gegenabmahnung gleich
eine negative Feststellungsklage zu erheben, scheint danach im
Hinblick auf die Kosten sinnvoller zu sein.

Die Parteien des Rechtsstreits stritten unter anderem um die
Domain pc-69.de, die fuer die Klaegerin registriert wurde. Der
Dritte, der sie fuer die Klaegerin registriert hatte, erhielt
von den Beklagten eine Abmahnung, in der sie unter anderem die
Freigabe der Domain pc-69.de verlangten. Da es die Beklagten
nicht interessierte, dass der Dritte im Auftrag der Klaegerin
gehandelt hatte, mahnte der Dritte die Beklagten ab, und for-
derte sie auf, den Unterlassungsanspruch nicht laenger gegen
ihn geltend zu machen. Dabei entstanden auf Seiten des Drit-
ten Anwaltskosten in Hoehe von EUR 1.007,08. Diese Forderung
trat der Dritte an die Klaegerin ab, die diesen Betrag im Rah-
men der Klage gegen die Beklagten geltend machte.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage in diesem Punkt zurueck.
Nach herrschender Meinung im Wettbewerbsrecht muss der zu Un-
recht Abgemahnte seinerseits nicht ebenfalls den Abmahnenden
abmahnen, um dann gegebenenfalls eine negative Feststellungs-
klage zu erheben. Eine Gegenabmahnung ist dann berechtigt,
"wenn die Abmahnung in tatsaechlicher und/oder rechtlicher Hin-
sicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht", denn
dann kann man damit rechnen, dass der Abmahnende nach der Ge-
genabmahnung seine Meinung hinsichtlich seiner Abmahnung aendert
und der weitere Streit vermieden wird. Berechtigt ist sie auch,
wenn der Abmahnende in der Folge die angedrohten gerichtlichen
Schritte nicht einleitet. Nur in diesen Faellen entspreche, so
die herrschende Meinung und der BGH, eine Gegenabmahnung dem
mutmasslichen Willen und dem Interesse des Abmahnenden und kann
der Abgemahnte die Kosten der Gegenabmahnung erstattet ver-
langen.

Der zu Unrecht Abgemahnte kann also ohne das Kostenrisiko eines
sofortigen Anerkenntnisses durch den Beklagten (§ 93 ZPO) Klage
erheben, wenn damit zu rechnen ist, dass der Abmahner der Gegen-
abmahnung nicht entsprechen wird. Eine dem vorausgehende Gegen-
abmahnung verursacht demnach Kosten, die am Gegenabmahnenden
haengen bleiben.

Das vollstaendige Urteil finden Sie unter:
> http://www.aufrecht.de/3299.html

Spezialisierte Anwaelte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: infolaw, aufrecht.de, eigene Recherche


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