Autokauf - Wartezeit
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Re: Autokauf - Wartezeit
10.11.2004, 21:52:47
Hi Eagle150!

Bei Kauf (Kaufantrag) eines Neuwagens mit Serienausstattung darf der Händler den vereinbarten Lieferzeitpunkt um zwei Wochen, ein Fahrzeug in Sonderausführung (und das ist bereits die Bestellung von met. Lackierung) um zwei Monate überziehen. Dann ist allerdings schluß mit lustig. Als Automobilkaufmann ist es mir schon selbst passiert, dass das Herstellerwerk die Lieferung einfach verzögert. Das passiert meistens ohne Angabe von Gründen. Da ist man als seriöser Verkäufer sofort zum handeln gezwungen, den Kunden darüber schriftlich oder mündlich in Kenntnis zu setzen.
Ist der Kunde mit der Verzögerung nicht einverstanden kann er eine angemessene  Nachfrist von  ein paar Wochen (nicht ein paar Monate !!!) setzen. Verstreicht die Frist ohne Lieferung des bestellten Neuwagens kann er vom Kaufvertrag ohne Stornokosten zurücktreten. (siehe auch HP von zB ÖAMTC). Ich würde auch deswegen schriftlich agieren, da der Händler wiederum schriftl. den Lieferverzug erklären muss und man bei einem evtl. Rechtsstreit die Stellungnahme des Händlers vorlegen kann und nicht Aussage gegen Aussage steht. Einen evtl. Rechtsstreit wollen die meisten Händler vermeiden und lenken darauf hin ein (vielleicht bietet er den prompt lieferbaren Neuwagen mit metallic ja zum halben oder ganz ohne Aufpreis an, oder -er offeriert euch zB. Winterkompletträder zu einem "wirklichen" Freundschaftspreis an). Eine weitere Möglichkeit wäre auch, der Händler bietet zur Überbrückung der Verzögerung, unentgeltlich einen gleichwertigen Vorführwagen an.

Wirklich ans Herz legen möchte ich "die schriftliche Form" der Nachfristsetzung und  jeden weiteren Kontakt nur mehr mit dem Händler (Geschäftsführer), oder den Verkaufsleiter (bei grösseren Händlerbetrieben), jedoch nicht mehr weiter mit den Autoverkäufer, da dieser nur der Vertreter des Verkäufers ist.
Für Streitfälle gibt es unter anderen auch die Schlichtungsstelle des Gremiums für Fahrzeughandel (siehe WKÖ- Gremium für Fahrzeughandel)

Ein finaler Tipp: Ein Brief an den entsprechenden Importeur der bestellten Fahrzeugmarke(Abtlg. Verkaufsleitung), der wirkt meist "motivierend" auf den Händler ein, da ja im Rahmen des Händlervertrages ein Kundenzufriedenheitsstandard erfüllt werden muß.
Ich hoffe die Angelegenheit wird sich rasch im Interesse deines Bekannten klären.

lg- metacomet


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