Mehrwertsteuerdifferenz
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Re(3): Mehrwertsteuerdifferenz
15.11.2004, 17:20:34
Hallo,
das ist so nicht ganz richtig

1. Ort der Lieferung ist bei Versandgeschäften der Ort der Übergabe vom Händler an die Spedition, sollte im o.g. Fall Deutschland sein, Umsatzsteuersatz beträgt somit 16%, Nachbesteuerung der 4 % nicht gegeben

2. bei Verbringen ins EG-Ausland an Endkunden (Fahrzeugexport hier mal ausgeschlossen, da Sonderfall) kann Exporteur steuerfrei belassen, wenn der Umsatz in den letzten 12 Monaten (nicht Kalenderjahr!!) netto kleiner 100.000 EUR und Nachweis erbringt, dass der ausländische Kunde in seinem Staat die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat, Exporteur muss zudem in Österreich verbrachten Umsatz anmelden; dieses Optionsmodell erfolgt nur auf Antrag des Kunden; wenn Umsatz > 100.000 kann nicht mehr steuerfrei optiert werden, Ausfuhrland hat Besteuerungsrecht; führt in den Fällen zum Problem, wenn z.B. die 100.000 Euro-Grenze im 12. Monat überschritten wird, dann muss der Exporteur nachträglich die Ümsätze der letzten 11 Monate auch versteuern, aus diesem Grund versteuern deutsche Händler in der Regel gleich ab dem 1. Euro

3. o.g. Ausführungen gelten nur bei Käufen von B2C, nicht bei B2B, hier andere Regelungen

4. >Darin liegt auch das Problem von amazon mit der (zusätzlichen) >österreichischen De-facto-Steuer für die Künschtlerversicherung auf die CD- und >DVD-Rohlinge usw. ! Weil der Umsatz von amazon nach Österreich eben weit über >der 100.000 Euro-Grenze liegt, haben die den Versand der CD- und DVD-Rohlinge >nach Österreich aus administrativen Gründen eingestellt.

Irrtum, hat nichts mit der Umsatzgrenze zutun, den nach DBA Deutschland-Österreich (Doppelbesteuerungsabkommen) liegt auch hier Besteuerungsrecht bei Deutschland, da Deutschland aber keine "Künstlerabgabe" o.a. auf DVD etc hat, gibt es in solchen Fällen die sog, Rückfallklausel im DBA, bedeutet nun hat Österreich wieder das Besteuerungsrecht, für Amazon wahrscheinlich nur zuviel Aufwand, wenn man bedenkt, was die für eine Marge an den Rohlingen haben dürften

ich wollt, ich wär ein Huhn...:-)
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Re(5): Mehrwertsteuerdifferenz
16.11.2004, 12:35:10
bitte richtig lesen

1. habe mit keinem Wort davon gesprochen, dass 4% nachbesteuert werden "ist nicht gegeben", sondern klar und deutlich geschrieben, dass nur die 16 % entrichet werden müssen; bezgl der sog Nachbesteuerung habe ich nur die Wortwahl aus dem vorhergehenden Beitrag genommen

2. bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gibt es sehr wohl die sog. Erwerbsumsatzsteuer, bei Drittland heisst es dann eben Einfuhrumsatzsteuer,

3. war wieder eine Antwort von mir auf den vorhergehenden Beitrag, in der davon gesprochen worden war, dass die Össi >defacto Steuer< auf DVD/ CD umsatzabhängig sei, wozu ich geschrieben habe, dass es keine entsprechende Steuer in Deutschland gibt, und somit, falls es in Össiland so eine Steuer ( Betonung auf Steuer) geben sollte, nach DBA Össiland Besteuerungsrecht hat / hätte;
da Du ja unter 2. so definitionsgeil warst, sollte Dir der Unterschied zwischen Gebühr und Steuer bekannt sein;aber du hast recht in Deutschland wird eine GEMA gebühr ( keine Steuer !!) erhoben, die im Preis schon drin ist, kann aber auch erstattet werden

das Problem bei Amazon oder anderen ist nun, dass sie einerseits in Dt die Gema gebühr über den EK bereits gezahlt haben, diese aber nicht erstattet bekommen können (da nachweis erbringung für Befreiung schwierig sein dürfte), und durch Einfuhr in Össiland die Össigebühr auch fällig wird, aber hier im Gegensatz zur GEMA in Dt. noch nicht durch dt EKpreis zahlung durch Amazon abgegolten worden ist, dazu dürften AMAzon u.Co aber keinen Bock haben




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