Re(3): Mehrwertsteuerdifferenz
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.  Re: Mehrwertsteuerdifferenz  (Fly am 15.11.2004, 12:56:16)
..  Re(2): Mehrwertsteuerdifferenz  (AVS am 15.11.2004, 13:18:43)
..  Re(2): Mehrwertsteuerdifferenz  (Franto am 15.11.2004, 13:24:37)
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Re(3): Mehrwertsteuerdifferenz
15.11.2004, 17:20:34
Hallo,
das ist so nicht ganz richtig

1. Ort der Lieferung ist bei Versandgeschäften der Ort der Übergabe vom Händler an die Spedition, sollte im o.g. Fall Deutschland sein, Umsatzsteuersatz beträgt somit 16%, Nachbesteuerung der 4 % nicht gegeben

2. bei Verbringen ins EG-Ausland an Endkunden (Fahrzeugexport hier mal ausgeschlossen, da Sonderfall) kann Exporteur steuerfrei belassen, wenn der Umsatz in den letzten 12 Monaten (nicht Kalenderjahr!!) netto kleiner 100.000 EUR und Nachweis erbringt, dass der ausländische Kunde in seinem Staat die Einfuhrumsatzsteuer entrichtet hat, Exporteur muss zudem in Österreich verbrachten Umsatz anmelden; dieses Optionsmodell erfolgt nur auf Antrag des Kunden; wenn Umsatz > 100.000 kann nicht mehr steuerfrei optiert werden, Ausfuhrland hat Besteuerungsrecht; führt in den Fällen zum Problem, wenn z.B. die 100.000 Euro-Grenze im 12. Monat überschritten wird, dann muss der Exporteur nachträglich die Ümsätze der letzten 11 Monate auch versteuern, aus diesem Grund versteuern deutsche Händler in der Regel gleich ab dem 1. Euro

3. o.g. Ausführungen gelten nur bei Käufen von B2C, nicht bei B2B, hier andere Regelungen

4. >Darin liegt auch das Problem von amazon mit der (zusätzlichen) >österreichischen De-facto-Steuer für die Künschtlerversicherung auf die CD- und >DVD-Rohlinge usw. ! Weil der Umsatz von amazon nach Österreich eben weit über >der 100.000 Euro-Grenze liegt, haben die den Versand der CD- und DVD-Rohlinge >nach Österreich aus administrativen Gründen eingestellt.

Irrtum, hat nichts mit der Umsatzgrenze zutun, den nach DBA Deutschland-Österreich (Doppelbesteuerungsabkommen) liegt auch hier Besteuerungsrecht bei Deutschland, da Deutschland aber keine "Künstlerabgabe" o.a. auf DVD etc hat, gibt es in solchen Fällen die sog, Rückfallklausel im DBA, bedeutet nun hat Österreich wieder das Besteuerungsrecht, für Amazon wahrscheinlich nur zuviel Aufwand, wenn man bedenkt, was die für eine Marge an den Rohlingen haben dürften

ich wollt, ich wär ein Huhn...:-)
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....  Re(4): Mehrwertsteuerdifferenz  (KarlToffel am 15.11.2004, 18:19:24)
.....  Re(5): Mehrwertsteuerdifferenz  (Elster am 16.11.2004, 12:35:10)
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