An die Händler (USt Frage)
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Re(4): An die Händler (USt Frage)
16.11.2004, 16:54:15
Falsch (oder besser nicht ganz Richtig) .

Bei Eigenbedarf muß das Gerät irgendwo herumstehen ...

Wenn Ware (Eigenbedarf) kaputt oder verbraucht, dann muss ich es nicht umbedingt aufheben. (z.B. zubehör, Etikette, Schreibgerät, Versandtaschen, ..... )

...und bei Handelsware muß eine entsprechende (Mehrwertsteuer-)Einnahme existieren.
Ich darf dir ja auch was schenken, oder nicht?? Fällt dann unter Werbeausgaben. Da gibts dann auch keine Rechnung.


So einfach ist das nicht. Sonst würde sich ja halb Österreich bei befreundeten Gewerbetreibenden mehrwertsteuerfrei mit Geräten eindecken.

Wenn man mal das Prinzip eines Vorsteuerabzugs verstanden hat, beantwortet sich die Frage eh von selber.
Dennoch folgende hierzu:

Handel zwischen Firmen mit UID-Nummer
Beispiel 1)
Ich kauf Ware in Österreich. -> Inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €20)
Ich verkaufe die Ware in Österreich -> inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €24)

Finanzamt bekommt: Mwst vom Verkauf - Mwst vom Einkauf.
(Lt. Bsp. also €24 - € 20 = €4)

Beispiel 2)  (Gleiche Ware, gleicher Nettowert)
Ich kauf Ware in Deutschland -> ohne Mwst (z.B. Mwst = €0)
Ich verkaufe die Ware in Österreich -> inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €24)

Finanzamt bekommt: Mwst vom Verkauf - Mwst vom Einkauf.
(Lt. Bsp. also €24 - € 0 = €24)

Beispiel 3 zur endgültigen Verwirrung)  (Gleiche Ware, gleicher Nettowert)
Ich kauf Ware in Östereich -> mit Mwst (z.B. Mwst = €20)
Ich verkaufe die Ware nach  Deutschland  -> inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €0)

Finanzamt bekommt: Mwst vom Verkauf - Mwst vom Einkauf.
(Lt. Bsp. also €0 - €20 =  € -20 = Finanzamt zahlt mir was zurück)

Bisschen Verwirrend, aber so ist es.

Genau das war ja vermutlich der Hintergrund der ursprünglichen Frage. Die habe ich eigentlich so gelesen: "Ich habe einen Gewerbetreibenden oder Selbständigen zur Hand, der mir unter seiner UID in Deutschland etwas mehrwertsteuerfrei bestellen könnte.

Unterstellen wollen wir hier mal Grundsätzlich nichts.


Wie stehen die Chancen, dass das FA ihm draufkommt?"
Außerdem wird das "Privat" nicht gehen. Der Einkauf muss ja auch irgendwie plausibel sein. Die Eingekauften Sachen müssen demnach auch erklärbar sein.
So wird sich eine 1Mann-Firma (Computerhandel) schwer tun, wenn sie dem Finanzamt erklärt, warum er 5 Porsche, 3 Ferarri und 2000 Rollen Klopapierauf die
Firma gekauf hat.

So, genug geschwafelt.

T.

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Re(5): An die Händler (USt Frage)
16.11.2004, 19:05:47
> Wenn Ware (Eigenbedarf) kaputt oder verbraucht, dann muss ich es nicht
> umbedingt aufheben. (z.B. zubehör, Etikette, Schreibgerät, Versandtaschen,
> ..... )

Hallo! Es ging um EIN Gerät im Wert von 4.000 EURO! So teure Etiketten oder Versandtaschen sind mir bislang noch nicht untergekommen. Diamantbesetzte Goldkuverts sind dem FA aber jederzeit eine Sonderprüfung wert.

> Fällt dann unter Werbeausgaben.

Bei Werbeausgaben für 4.000 Euro PRO STÜCK wird das FA sehr schnell sehr hellhörig. Und wenn ich mich nicht irre, ist ein Geschenk in Höhe von 4.800 Euro (inkl. MWSt.) sogar schenkungssteuerpflichtig.

> Da gibts dann auch keine Rechnung.

Dafür aber Belege und das Gerät ist beim Beschenkten auffindbar. Und wenn sich dem FA kein reeller Hintergrund bietet, darfst die MWSt. nachzahlen und den Absetzposten vergessen. Von den Schwierigkeiten, die Du dann bei Deiner nächsten Steuerprüfung haben wirst, rede ich gar nicht erst.

> Wenn man mal das Prinzip eines Vorsteuerabzugs verstanden hat

Obwohl einfach, tun sich manche dennoch schwer. z.B.:

> Beispiel 3 zur endgültigen Verwirrung)  (Gleiche Ware, gleicher Nettowert)
> Ich kauf Ware in Östereich -> mit Mwst (z.B. Mwst = €20)
> Ich verkaufe die Ware nach  Deutschland  -> inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €0)

Wenn Du mir glaubwürdig erklären kannst, wie Du Ware nach Deutschland verkaufst INKLUSIVE MWST und diese dennoch NULL EURO ausmacht (und daher auch nichts an das FA abgeliefert werden muß, **lechz**), biete ich Dir vielleicht einen gutdotierten Posten in der BH meiner Firma an. Aber bitte keine semantischen Tricks mit EU-, UNO- oder Botschaftsprivilegien.

> Unterstellen wollen wir hier mal Grundsätzlich nichts.

Warum denn nicht? Ich unterstelle in diesem Fall durchaus - daher ist Dein "wir" schon mal unpassend.

> 5 Porsche, 3 Ferarri

Wenn Du ein bißchen Bescheid weißt, ist Dir sicher bekannt, dass Vorsteuerabzug bei PKWs und insbesondere bei Sportwagen praktisch unmöglich ist. Bleiben also nur mehr Deine

> 2000 Rollen Klopapier

und da wüßte ich wirklich keinen Privaten, der ernsthaften Bedarf an solchen Mengen hätte.

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