Re(4): An die Händler (USt Frage)
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.  Re: An die Händler (USt Frage)  (KarlToffel am 15.11.2004, 15:31:39)
.  Re: An die Händler (USt Frage)  (i-design am 15.11.2004, 15:32:10)
.  Re: An die Händler (USt Frage)  (Beta am 15.11.2004, 19:05:25)
..  Re(2): An die Händler (USt Frage)  (i-design am 16.11.2004, 13:25:02)
...  Re(3): An die Händler (USt Frage)  (Beta am 16.11.2004, 14:20:39)
....
Re(4): An die Händler (USt Frage)
16.11.2004, 16:54:15
Falsch (oder besser nicht ganz Richtig) .

Bei Eigenbedarf muß das Gerät irgendwo herumstehen ...

Wenn Ware (Eigenbedarf) kaputt oder verbraucht, dann muss ich es nicht umbedingt aufheben. (z.B. zubehör, Etikette, Schreibgerät, Versandtaschen, ..... )

...und bei Handelsware muß eine entsprechende (Mehrwertsteuer-)Einnahme existieren.
Ich darf dir ja auch was schenken, oder nicht?? Fällt dann unter Werbeausgaben. Da gibts dann auch keine Rechnung.


So einfach ist das nicht. Sonst würde sich ja halb Österreich bei befreundeten Gewerbetreibenden mehrwertsteuerfrei mit Geräten eindecken.

Wenn man mal das Prinzip eines Vorsteuerabzugs verstanden hat, beantwortet sich die Frage eh von selber.
Dennoch folgende hierzu:

Handel zwischen Firmen mit UID-Nummer
Beispiel 1)
Ich kauf Ware in Österreich. -> Inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €20)
Ich verkaufe die Ware in Österreich -> inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €24)

Finanzamt bekommt: Mwst vom Verkauf - Mwst vom Einkauf.
(Lt. Bsp. also €24 - € 20 = €4)

Beispiel 2)  (Gleiche Ware, gleicher Nettowert)
Ich kauf Ware in Deutschland -> ohne Mwst (z.B. Mwst = €0)
Ich verkaufe die Ware in Österreich -> inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €24)

Finanzamt bekommt: Mwst vom Verkauf - Mwst vom Einkauf.
(Lt. Bsp. also €24 - € 0 = €24)

Beispiel 3 zur endgültigen Verwirrung)  (Gleiche Ware, gleicher Nettowert)
Ich kauf Ware in Östereich -> mit Mwst (z.B. Mwst = €20)
Ich verkaufe die Ware nach  Deutschland  -> inkl. Mwst  (z.B. Mwst = €0)

Finanzamt bekommt: Mwst vom Verkauf - Mwst vom Einkauf.
(Lt. Bsp. also €0 - €20 =  € -20 = Finanzamt zahlt mir was zurück)

Bisschen Verwirrend, aber so ist es.

Genau das war ja vermutlich der Hintergrund der ursprünglichen Frage. Die habe ich eigentlich so gelesen: "Ich habe einen Gewerbetreibenden oder Selbständigen zur Hand, der mir unter seiner UID in Deutschland etwas mehrwertsteuerfrei bestellen könnte.

Unterstellen wollen wir hier mal Grundsätzlich nichts.


Wie stehen die Chancen, dass das FA ihm draufkommt?"
Außerdem wird das "Privat" nicht gehen. Der Einkauf muss ja auch irgendwie plausibel sein. Die Eingekauften Sachen müssen demnach auch erklärbar sein.
So wird sich eine 1Mann-Firma (Computerhandel) schwer tun, wenn sie dem Finanzamt erklärt, warum er 5 Porsche, 3 Ferarri und 2000 Rollen Klopapierauf die
Firma gekauf hat.

So, genug geschwafelt.

T.

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.....  Re(5): An die Händler (USt Frage)  (Beta am 16.11.2004, 19:05:47)
......  Re(6): An die Händler (USt Frage)  (i-design am 16.11.2004, 19:56:53)
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..  Re(2): An die Händler (USt Frage)  (Foto-Video.at am 19.11.2004, 14:15:56)
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.....  Re(5): An die Händler (USt Frage)  (Beta am 19.11.2004, 19:11:02)
.  Re: An die Händler (USt Frage)  (Roliboli am 16.11.2004, 19:59:03)
.  Re: An die Händler (USt Frage)  (alker am 19.11.2004, 16:02:31)
 

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