Garantieansprüche geltend machen
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Re(7): Garantieansprüche geltend machen
20.12.2004, 18:49:57
Ein Teil der Message Betas ist schinbar nicht angekommen. ;)

naja wenn im datenblatt des Gerätes steht, daß das Gerät 1 oder 2 Jahre garantie hat, dann ist es egal obs den Händler noch gibt.

Nö, ganz falsch. :~( Das heisst nur: Garantiebedingungen (die jeder Garantiegeber frei festlegt) studieren. Ist nur eine Abwicklung über den Verkäufer vorgesehen, so ist auch nur dieser Weg durchsetzbar.

Wenn Du jetzt der Meinung bist, Garantieabwicklung geht immer direkt über den Hersteller, so möchte ich Dich auf eine Brachenriesen verweisen, der Dir sicherlich bekannter ist als Blaupunkt: Z.B. Samsung HDDs kannst Du nur über den Händler garantiebehandeln (zumindest war das vor drei Wochen noch so). Gibt aber noch mehr Hersteller, die das so handhaben...

Die Rechnung ist in dem Fall nur dazu da um zeigen zu können, daß des Ding no ned älter als 1-2 Jahre ist!

Nächster Fehler. :~( Fast jeder Hersteller gibt Garantie vom Produktionsdatum aus, meist mit ein paar Monaten Toleranz, damit der Vertriebsweg halbwegs abgedeckt ist. Kaum ein Hersteller braucht dafür eine Rechnung, dafür gibt es sogar schon bei Teddybären Produktionscodes. ;) (Klar ist hoffentlich, dass das Startdatum für die Garantie, das Du anscheindend mit Kaufdatum Kunde gleichsetzt, keiner wie immer gearteter gesetzlichen Regelung unterliegt.)

Was Du siehst, sind "x Monate Garantie" (Beginndatum manchmal genauer in den Garantiebedingungen definiert, manchmal auch nicht), vom Hersteller schaut das meist so aus: "x+3-6 Monate Garantie ab Produktion", um nicht Ladenhüter, die schon drei Jahre beim Händler lagern, auch noch nach EOL noch servicen zu müssen.

GrummelGrumpf
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