Mahnbescheid
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Re: Mahnbescheid
13.01.2005, 21:46:34
das kann sich hinziehen... nach der zustellung des mahnbescheides hat der schuldner eine 14-tägige widerspruchsfrist, lässt er diese verstreichen wird der mahnbescheid rechtskräftig. wenn er nicht gezahlt hat, musst du erneut einen vollstreckungsbescheid beim gericht beantragen (dauert auch wieder einige zeit). mit diesem vollstreckungsbescheid Kannst du (bei aussicht auf erfolg - wird dir dein anwalt sagen) einen gerichtsvollzieher losschicken, der dann versucht zu pfänden wenn etwas da ist (je nachdem wieviel der gerichtsvollzieher in seinem bezirk zu tun hat, kann das auch wieder einige zeit dauern). entweder zahlt der schuldner dann beim gerichtsvollzieher den ganzen betrag, es kann auch teilzahlung vereinbart werden oder die zwangsvollstreckung wird durchgeführt. ist keine verwertbare masse vorhanden beim schuldner, kann der gerichtsvollzieher die eidesstattliche versicherung abnehmen, du bekommst einen schuldtitel auf 30 jahre und bleibst auf den gesamten kosten hängen wenn nichts zu holen ist (was ich dir nicht wünsche). alles in allem kann es sicher im ungünstigen fall bis zu einem dreiviertel jahr dauern bis das ganze durch ist wenn der schuldner nicht zahlt...


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