Garantie-Bändchen für computer
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Re(17): Garantie-Bändchen für computer
16.01.2005, 18:45:56
Ich kenne Meinungen derart reichlich. Das ändert nichts an der Gültigkeit von Verträgen. Wenn dem Käufer diese Einschränkung vor Übernahme/Kauf kundgetan wurde, gilt sie. Haben wir in diesem Forum auch schon bis zum Erbrechen in allen Varianten durchgespielt. Es ist schließlich niemand gezwungen, eine mit Einschränkungen verbundene Garantie anzunehmen. Die "Verfügungsrechte" über Dein Eigentum belassen Dir noch immer die Gewährleistung - solange Du Dich nicht allzu patschert anstellst.

Probier das übrigens mal mit einem Philips-Fernseher (ja, überraschenderweise hat der auch Erweiterungsslots inside ;)). Kannst auch gerne mal versuchen, in einem solchen Fall die Gewährleistung einzufordern. Da wartet dann gleich die nächste Überraschung. (Ich nenne Philips nur, weil mir dort die Vorgehensweisen sehr genau bekannt sind. Wird wahrscheinlich bei anderen Herstellern ähnlich sein.)

Immer ALLES gleichzeitig haben zu WOLLEN, ist im Wesen des Menschen begründet. Nicht immer ALLES gleichzeitig haben zu KÖNNEN, hingegen in der Natur der Sache.

Deine Argumentation mit der Sittenwidrigkeit der Bedingung, dass keine eigenmächtigen und unsachgemäßen Eingriffe vorgenommen werden dürfen, verbunden mit der Forderung, die möglichen Folgen ebendieser Eingriffe seinen dann gefälligst trotz vorheriger Vereinbarung garantieseitig zu decken, ist wirklich putzig. Ich würde bei genauerer Betrachtung eher Dein Ansinnen als sittenwidrig bezeichnen. ;)

GrummelGrumpf
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Re(18): Garantie-Bändchen für computer
16.01.2005, 22:37:25
Das ändert nichts an der Gültigkeit von Verträgen.

Eine Garantiezusage ist kein Vertrag.
Immer ALLES gleichzeitig haben zu WOLLEN, ist im Wesen des Menschen begründet.
Nicht immer ALLES gleichzeitig haben zu KÖNNEN, hingegen in der Natur der
Sache.

Schön gesprochen, nur hat das mit der Sittenwidrigkeit, nicht über sein eigenes Eigentum verfügen zu können, nichts zu tun.

Dass die Garantie auch dann gilt, wenn Garantiebestimmungen nicht eingehalten werden, geht auch aus dem inzwischen bekannten Urteil des LG Oldenburg (AZ: 5 O 35 33/97) hervor: Ein Hersteller von Haushaltsgeräten hatte von seinen Kunden verlangt, nach dem Kauf sofort eine Meldekarte mit den Adressdaten an die Firma zu senden. Würde man dies nicht tun, erlischt jeglicher Garantieanspruch. Diese Klausel im Kaufvertrag wurde für ungültig erklärt. Ein Garantieanspruch bestehe immer, auch wenn ein Kunde den Hersteller nicht persönlich über den Kauf informiert.

Du siehst also, nicht jeder Verstoß gegen Klauseln der Garantiezusage führen zum Garantieverlust.

Wenn Du lesen würdest, ohne zu polemisieren, dann würdest Du auch erkennen, dass ich nirgendwo geschrieben habe, dass "unsachgemäße Eingriffe" vorgenommen werden dürften. Nochmals ein Beispiel für Dich: Wenn ich ein Garantiesiegel eines Gehäuse breche um ein lose gewordenes DVD-Laufwerk zu fixieren, dann wird kein Garantiegeber deshalb seine Garantieleistung für ein später eingegangenes Netzteil abstreiten können.

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Re(17): Garantie-Bändchen für computer
18.01.2005, 10:18:22
MUAHAHAHAHAHAHAHAHAH (lachmichtot)

|-D

im übrigen: wenn er sichtbaren Schaden angerichtet hat, hat er Pech.
Sollte ein Nicht Sichtbarer Schaden entstanden Sein, kann er auf Garantiereparatur oder Kulanz hoffen. (oder beides)%-)

BSP: Ich dresch nen Ram weil er nicht passt mit nem Hammer rein.
Hersteller mit seinem versierten Personal erkennt, dass der verkehrt herum steckt und die verbrannten Stellen an Board und Speicher nicht so ganz der technischen Spezifikation entsprechen. ------> keine Garantie

anderes BSP: Ich öffne das Gehäuse und greife hinein um eine Steckverbindung zu prüfen. Dabei sprinkt ein fast nicht merkbarer Funken auf das Board.
Seit dem geht mein toller Rechner nicht mehr. Da der Schaden nicht sichtbar ist, ist auch keine Schuld des Kunden nachzuweisen und es sollte Garantie sein.
(ausser wenn ich so doof bin und denen sage"also ich habe da.... und funken blabla....)

Das beste Beispiel:der Rechner fängt ohne mein zutun an zu Qualmen und zu stinken und sagt auf wiedersehen. Ich habe ihn weder unter Wasser, noch in einer Sandkiste betrieben. Das ist eindeutig Garantie.

Bin kein Rechtsexperte, aber so wie oben beschrieben sind meine Erfahrungen.
Tip: Einfach mal Fujitsu-Siemens Kontaktieren. Die sind im Service meiner Erfahrung nach Super und unkompliziert. ;-)





mfg
Ramses
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PLUG & PLAY Schraubenzieher erkannt, legen Sie den Datenträger mit der Aufschrift Driver Disk ein und drücken Sie die Anykey Taste.
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