Achtung Casino AG Aktienbesitzer!
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Re(9): Achtung Casino AG Aktienbesitzer!
26.01.2005, 21:32:54
1. wenn sie die Rechtsform wirklich selbst gewählt hätten, dann hätten sie, wie der Name schon sagt, eben die freie Wahl. Nennt sich Rechtsformwahl.

2. die hatten sie aber gar nicht. Die erlangung einer Konzession als Glücksspielbetreiber ist nach §14 (2) Z1 Glücksspielgesetz zwingend an die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gebunden. Also nix mit OHG, KG, EG usw, es bleiben nur AG oder GmbH.

Und jetzt wieder die Frage an dich: wo ist da der Beschiß, wenn ich die AG wähle?
- hat mehr haftendes Kapital
- teurer in der Gründung
- wesentlich strengere Vorschriften hinsichtlich Rechnungslegung, Prüfung, Überwachung, Veröffentlichung von Firmendaten, etc. (=teurer im laufenden betrieb)

Die Ag ist im täglichen Leben viel schwieriger zu handhaben als eine GmbH. Es gibt eigentlich fast nur 2 Gründe dafür: das Gesetz schreibt es dir vor (zB tw. bei Banken) oder du willst irgendwann mal doch an die Börse.

Für dich als Kunde/Spieler, der ins Casino zocken geht, macht es absolut keinen Unterschied, ob der Casinobetreiber eine AG oder eine GmbH ist.

mfg
AVS

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