REICHELT behält Ware nach Rekl. ein? Die mir gehört...
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Re: REICHELT behält Ware nach Rekl. ein? Die mir gehört...
28.01.2005, 11:20:42
Diese deine Darstellung weicht erheblich vom von dir geplonkten Beitrag ab. Nicht bloss der (geänderte) Sachverhalt, sondern deine Darstellung. SCNR: Das kompromitiert deine Glaubwürdigkeit.


Die Gewährleistungspflicht besteht zwischen Verkäufer (Händler) und unmittelbarem Käufer - aka: der, der auf der Rechnung steht. Punkt. Ende der Diskussion.
Den Händler braucht es nicht im Geringsten zu interessieren, was der Käufer mit seinem Eigentum nach dem Kauf angestellt hat (... u. zwar, es an dich weiter zu verkaufen).

... heisst es, ich soll mich an den Kunden wenden, an den sie die Gutschrift
überwiesen hätten. Was habe ich denn mit dem zu tun?


|-D|-D|-D

Hundertmal mehr als der Händler.

Schliesslich ist das DEIN VERKÄUFER, der dir gegenüber Gewährlstg.pflichtig ist. Hat er die Gewährlstg.pflicht ausgeschlossen (das darf er bei Privatverkauf): dein Pech. Was hat der Händler mit EUREM Privatgeschäft zu tun?
Man hätte bei einer RMA in solchen Fällen so vorzugehen, dass man als Privatkäufer den Privatverkäufer bekniet, er möge das unter seinem Namen beim Händler abwickeln, der ihm gegenüber Gewährlst.pflichtig ist. Klingt umständlich, ist aber nunmal das Risiko bei Privatkäufen.


Mal ganz klipp und klar gefragt: Hast du auf deinen Namen die RMA-Nummer angefordert, oder hat nicht etwa doch der ORIGINAL-Käufer sie angefordert (bzw. du auf seinen Namen)?
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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Re(3): REICHELT behält Ware nach Rekl. ein? Die mir gehört...
29.01.2005, 00:51:46
Ich habe unter meinem Namen eine RMA angefordert. Dass da jemand Drittes auf der Re. steht, war mir egal. Ich wusste nicht, dass Reichelt sowas
interessiert.


Nun weisst du's. Und der Händler befindet sich im Recht. Denn ...

... also an mich zurück geht, und nicht an den Dritten, der auf der Re. steht. ... an eine Dritte Person. Was interessiert mich, wer auf der Rechnung steht. ... meinen Artikel einfach einem Dritten gutschreiben ...


Falsch. DU BIST "DER DRITTE".
Rechtlich gibt es bei dieser RMA den Verkäufer (Händler) und den Käufer (Rechnungsempfänger). Und du ... "bist egal". Du besitzt bei diesem Gewährleistungsfall gegenüber dem Händler keinen Anspruch - das tut nur der auf der Rechnung ausgewiesene Käufer

Wie's aussieht, hat dir der Händler TROTZDEM aus purer Kulanz eine Regelung der Sache angeboten. Dann wurde ihm wohl das Ganze zu kompliziert (Ersatzartikel nicht lagernd) und er hat sich's anders überlegt. Uncharmant, aber das darf er. Rechtlich einwandfrei in Ordnung. Du hast keinerlei Gewhlst.anspruch gegenüber dem Händler.

... erneut unter meinem Namen an Reichelt gesendet und erfahre nun, dass dieser Artikel nun gutgeschrieben wurde, aber eben an eine Dritte Person. Was interessiert mich, wer auf der Rechnung steht.


Bei dem, was dir alles "egal ist" und "dich nicht interessiert", hast du im Händler sozusagen eine verwandte Seele gefunden. ;-)
Weil es nun wiederum IHM egal ist, wer die Karte eingeschickt hat, und wie sich die Eigentumsverhältnisse zwischen dir und "Original"-Käufer bewegten: Er ist Gewährleistungspflichtig gegenüber dem, der auf der Rechnung steht. Und alles andere (resp. jeder andere) kann ihm egal sein und braucht ihn nicht zu interessieren. Punkt.

Betrachte es als Gelegenheit, als "Leidtragender der Ignoranz eines anderen", zu überdenken, was dir selbst in Zukunft etwas weniger "egal ist" und dich etwas mehr "interessieren" möge. ;-)
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Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
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