Rechnung via Kreditkarte bezahlen?
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Re: Rechnung via Kreditkarte bezahlen?
15.02.2005, 12:14:32
Klar, das soll sich jeder Händler mit sich und - hinsichtlich der Höhe des Disagios - der Kreditkartenorganisation ausmachen. Man soll nicht nur immer über die "Kosten" schwätzen. Mit der Kreditkarten-Abbuchung hat der Händler auch noch zwei nicht zu unterschätzende Vorteile: Er kommt sicher zu seinem Geld ohne dass er Probleme mit der Zahlungsabwicklung hat.

Denn selbst bei Vorkasse muss eben genau "händisch" kontrolliert werden ob der einbezahlte Betrag genau zu dem bestellten Teil passt und vor allem ob die Betragshöhe stimmt! (Bei der wachsenden Analphabetisierung der Bevölkerung sind viele nicht einmal mehr in der Lage, eine Zahlungsanweisung vollständig und richtig auszufüllen - weshalb die Banken zu Recht hier "Bearbeitungsgebühren" kassieren). Ansonst gibt's halt "Arbeit" - bekanntlich sind Personalaufwendungen  kostenintensiv und mit mindestens 1 Euro pro Arbeitsminute zu veranschlagen - um den Besteller zu kontaktieren um nachzufordern usw...

Ich bin nicht bereit, Nachnahmekosten zu bezahlen oder (bei den meisten) Händlern Vorkasse zu leisten - es sei denn sie haben ein enorm gutes Rating (dazu gibts ja auch den GH um sich ein Bild zu machen). Ganz sicher schon dann nicht, wenn da irgend welche "Lieferzeit 1 - 2 Wochen " und ähnliche Scherzartikel angegeben werden...

Tja, und warum soll ich für diese Zwischenzeit als Kunde das Risiko tragen, plötzlich als Konkursgläubiger 3. Ranges (oder was) dazustehen. Und wegen eines Teiles um 10 Euro oder was bestelle ich ohnedies nicht Online...

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Re: Rechnung via Kreditkarte bezahlen?
Fly
16.02.2005, 09:01:52
Ich bin mal direkt, was im Sinne der KK-Unternehmen ist tangiert meinen Gluteus Maximus äusserst periphär. :)

Dass ich, wenn ich mit der Kreditkarte bezahle, dem Händler Kosten für diese Art der Abrechnung auferlege, ist klar. Entsprechend fände ich es logisch, wenn ich zumindest einen Teil dieser Kosten als Kunde zu tragen habe. Nicht unbedingt in Branchen, die ohnehin über Gewinnspannen jenseits der Sagenhaftsgrenze verfügen, beim Computerhandel scheint's mir logisch.

Was mir dazu "kaufmännisch" einfallen würde wäre ein erhöhter VK mit entsprechenden Skonti bei Barzahlung bzw. anderen Zahlungsformen, durch die dem Händler keine/weniger Kosten entstehen. Das natürlich sieht im GH weniger toll aus, weil damit natürlich der "Standardpreis" teurer aussieht. Ich weiss auch nicht, was das KSchG sagt ob's "erlaubt" ist, den Preis der nur bei bestimmten Zahlungsformen gilt als den "Standardpreis" anzugeben.

Allerdings isses nun auch kein Geheimnis, dass es durchaus Händler gibt, die wissen, dass man ohnehin nicht zu ihnen kommen kann (weil nur Webshop und kein Geschäftslokal) und sich die Ware schicken lassen muss, deren Versandkosten die Aufwandsdeckung "etwas" übersteigen und den Schluss nahelegen, diese Versandkosten sollen den Gewinn mittragen. So gesehen...

Ich kann zwar nur von mir sprechen, allerdings wäre ich durchaus gerne bereit für entsprechende Annehmlichkeiten und Sicherheit bei der Bezahlung auch entsprechend zu zahlen. Vorkasse ist für mich diskussionsunwürdig (vor allem wenn ich den Händler weder kenne noch in der Lage bin, ihn auf einfachem Weg auch persönlich zu erreichen), und mit NN sind wir von KK-Kosten nicht mehr weit weg.

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Programming today is a race between software engineers striving to build bigger and better idiot-proof programs, and the universe trying to build bigger and better idiots. So far, the universe is winning.
--Robert Cringley
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