Gerichtliche Versteigerungen
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Re: Gerichtliche Versteigerungen
16.04.2005, 23:23:11
Ja!  |-D

Aber nur bei den Versteigerungen vor Ort und dann vorzugsweise bei Firmen(insolvenzen). Bei den Versteigerungen im BG22 (Auktionssaal) gibt's zu viele Verrückte, die den Preis hochtreiben. Leider werden viele der auswärtigen Versteigerungen in letzter Sekunde abgesagt, das sind dann leere Kilometer.

Wenn man sich auf dem einen oder anderen Gebiet halbwegs auskennt, kann man tolle Schnäppchen machen. Ich kaufe gelegentlich Grafiken oder Plastiken bei gerichtlichen Versteigerungen, unter anderem einmal einen echten Kumpf zu einem Spottpreis, aber auch moderne Kunst. Die Sachverständigen haben normalerweise wenig Ahnung bei außergewähnlichen Stücken, wissen hauptsächlich bei üblichen Gebrauchsgegenständen Bescheid. Die liegen bei Autos, Fernsehern, Stereosets, Spielkonsolen oder Möbeln recht gut, bei besonderen Stücken kann der Ausrufungspreis (50% vom Zeitwert) aber gelegentlich unter 10% liegen. Und da bei den externen Versteigerungen meistens nur 2 bis 15 Interessenten auftauchen, gibt's manchmal schöne Überraschungen.

Bei Elektronik oder PCs können die Geräte normalerweise vorher nicht getestet werden - von seltenen Ausnahmen abgesehen. Trotz günstiger Gelegenheiten ist der reale Preisunterschied nicht so rasend interessant, etwas günstiger als bei eBay vielleicht. Halbwegs moderne Office-PCs etwa 60 - 150 Euro, 19-Zöller 40 - 60 Euro, 17-Zoll-TFTs 50 - 70 Euro, Laserdrucker 20 - 70 Euro. Audiogeräte scheinen mir auch recht günstig zu sein, da kenne ich mich aber nicht wirklich aus und bewerte normalerweise beim Probehören - das ist aber bei einer Versteigerung natürlich nicht möglich.

Rückgabe, Gewährleistung sind ausgeschlossen, MWSt. wird keine verrechnet. Cash und Carry, und zwar unverzüglich.

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