Vorschriften für Exekutive beim Umgang mit Radarpistolen
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Vorschriften für Exekutive beim Umgang mit Radarpistolen
31.05.2005, 21:37:47
Hallo Leute,

vielleicht ist ja der eine od. andere Exekutivbeamte unter Euch bzw. jemand der Erfahrung hat mit Anonymverfügungen (es könnte ja sein dass einige der Autofreaks in diesem Forum ja vielleicht eventueller Weise schon mal geradart wurden - kann ich mir zwar nicht wirklich vorstellen ;-) aber der eine oder andere ..... nun ja:

Ich wurde geradarpistolt - soweit nichts ungewöhliches nur der Vorgang war diesmal etwas anderes:
ich kam im Orstgebiet um eine Kurve und erblickte ein Gendamerieauto mit zwei Exekutivbeamten als Insassen. Beide saßen im Auto und erweckten nicht den Anschein dass Sie mich ins Visier genommen hatten. Ich fuhr vorbei und bekam zu meiner Überraschung 5 Tage später eine Anonymverfügung.

Ein Exekutivbeamter erteilte mir vor Jahren die Auskunft, dass wenn man geradarpistolt wird man sofort an Ort und Stelle angehalten werden muss (ist mir das eine oder andere mal schon passiert und wurde immer so durchgeführt), denn die Messung muss auf Verlangen hergezeigt werden. Kann einem die Messung nicht mehr gezeigt werden so hätten die Beamten einen sogenannten "Beweisnotstand" und müßten einem ungestraft von Tannen ziehen lassen. Ausserdem dürfte sich nichts (auch keine Windschutzscheibe) zwischen Radarpistole und Auto befinden. Messungen dürften auch nicht an Fahrzeugen die sich in einer Kurve befinden durchgeführt werden da dies zu falschen Ergebnissen führe.

Nun meine Fragen:
Sind diese Bestimmungen noch immer aufrecht u. richtig u. hätte ich eine Chance wenn ich die Anonymverfügung beeinspruchen würde?
    
Ciao

Hatemalfatalerror
31.05.2005, 22:57 Uhr - Editiert von Hatemalfatalerror, alte Version: hier
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