Re: Internet / Finanzamt
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.  Re: Internet / Finanzamt  (AVS am 27.07.2005, 16:41:08)
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Re: Internet / Finanzamt
27.07.2005, 21:39:26
Beruflich veranlasste Internetkosten kann ein Selbstständiger (schwer aber doch)von der Steuer absetzen. Aber nur aliquot, da er den Internetzugang auch privat nutzen kann.
Anhaltspunkt: 40% privat, 60% beruflich. Ist verhandlungsfähig.
Siehe Einkommensteuerrichtlinien, Randziffer 1564
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1564  
Internet
Aufwendungen für die Internet-Nutzung sind bei entsprechender betrieblicher Veranlassung abzugsfähig. Zur Internet-Nutzung vom häuslichen Arbeitszimmer aus siehe LStR 2002, Rz 367.
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367  
Kosten für eine beruflich veranlasste Verwendung eines Internetanschlusses sind als Werbungskosten absetzbar. Internetkosten unterliegen nicht dem Aufteilungsverbot. Sofern eine genaue Abgrenzung gegenüber dem privaten Teil nicht möglich ist, hat eine Aufteilung in beruflich und privat veranlasste Kosten im Schätzungswege zu erfolgen. Als anteilige berufliche Kosten sind eine anteilige Provider-Gebühr sowie die anteiligen Leitungskosten (Online-Gebühren) oder die anteiligen Kosten für Pauschalabrechungen (zB Paketlösung für Internetzugang, Telefongebühr usw.) abzugsfähig. Aufwendungen für beruflich veranlasste spezielle Anwendungsbereiche (zB Gebühr für die Benützung eines Rechtsinformationssystems), die zusätzlich zum Internetbeitrag anfallen, sind zur Gänze abzugsfähig. Kostenpflichtige allgemein bildende Informationssysteme (dazu gehört nicht die Provider-Gebühr) unterliegen dem Aufteilungsverbot und sind nicht abzugsfähig.
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..  Re(2): Internet / Finanzamt  (matrox am 27.07.2005, 22:23:21)
 

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