Frage zu tunerlosem Fernseher
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Re(6): Frage zu tunerlosem Fernseher
12.08.2005, 18:44:42
Hallo!

OK, aus §1 geht hervor, dass digitale sowie analoge Receiver in das Rundfunkgebührengesetzt fallen.

Lt. §3 des aktuell gültigen RGG müssen also folgende Kosten pro Standort bezahlt werden:

Radiogeräte: 0,36€ / Monat
Fernsehgeräte: 1,16€ / Monat

das sind die Rundfunkgebührenentgelte!

Nun gibt es ja das ORF-Gesetz:

Lt. §31 des aktuell gültigen ORF-G gilt in Absatz 1
Jedermann ist zum Empfang der Hörfunk- bzw. Fernsehsendungen des Österreichischen Rundfunks gegen ein fortlaufendes Programmentgelt (Radioentgelt, Fernsehentgelt) berechtigt.

D.h. wenn ich kein Programmentgelt bezahle bin ich nicht berechtigt ORF zu sehen und mit einem digitalen Receiver (ohne ORF Karte) und keinem analogen terrestrischen Tuner in einem Empfangs.-bzw. Anzeigegerät bin ich gar nicht in der Lage ohne weiteres ORF zu empfangen

also fallen pro Monat folgende Kosten für Radio und TV an:

Fernsehrgebühr: 1,16€ (lt. RGG, BGBl.)
Landesabgabe: 0,40€ (lt. StRAG für die Steiermark 30,7% der Bemessung, LGBl.)
Kunstfürderungsbeitrag: 0,48€ (lt. StF, BGBl.)
==============================================================
Summe: 2,04€ / Monat für den der keinen Radio betreibt

Folgende Rechnung für den mit Radio:

Radiogebühr:   0,36€
Fernsehrgebühr: 1,16€
Radioentgelt: 3,83€
10%Ust. von Entgelt: 0,38€
Landesabgabe: 1,60€
Kunstförderungsbeitrag: 0,48€
==============================================================
Summe: 7,81€ / Monat für den mit Radio

So mein Verständnis der Gesetzblätter!




MfG CyberEGG
12.08.2005, 19:24 Uhr - Editiert von CyberEGG, alte Version: hier
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