VIE-Camera Handels GmbH
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VIE-Camera Handels GmbH
17.08.2005, 11:25:38

Ich bestellte am Freitag einen  Pioneer DVD Player DV-575S bei Vienna Camera, welche diesen Player lagernd hatte und auf telefonische Nachfrage dies dann auch bestätigte.
Ich fragt, ob es technische Unterschiede zum 575A S gäbe, was verneint wurde.
Ich überwies das Geld und fügte bei der Meldung hinzu, dass wenn es doch technische Unterschiede geben sollte, dann solle man die Bestellung stonieren (siehe unten).

Heute Mittwoch bekam ich den Anruf, dass die Bestellung stoniert sei, man hätte ihn aber noch in schwarzer Farbe, der DVD Player in silberner Farbe ist nicht mehr lagernd.

Als Grund wurde angegeben, sie hätten geglaubt, ich habe meine Bestellung storniert.
Dabei habe ich am Freitag nach der Geldüberweisung noch einen Screenshot geschickt der meine Geldüberweisung bestätigte und mir wurde versichert, wenn das Geld eintrifft, werden sie das Produkt abschicken. Die Stornierung galt nur bei mögl. technischen Unterschieden.

1,) Dass auf einmal der von mir bestellte, lagernde Player nicht mehr lagernd ist, obwohl mir das telefonisch versichert wurde ist seltsam.
2.) Seltsam ist auch die Stornierung, denn mein Kommentar zur Bestellung ist klar und die Antwort der Firma Vie-Cam per e-mail nach meiner Bestellung und meinem zugesandten Screenshot zur Bestätigung der Geldüberweisung ist auch klar (siehe unten).

Ich werde bei dieser Firma nichts mehr bestellen, statt 24h Service, 5 Tage später schlechte Ausreden.
Das ist nun schon meine zweite schlechte Erfahrung mit online shops, neben Visio.de

Hier der e-mail Verkehr:
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Ihre Bestellung wurde erfolgreich in unser Bestellsystem aufgenommen:
VIE-Camera Handels GmbH
Landstraßer Hauptstraße 71/2
A-1030 Wien

1 Pioneer DVD Player DV-575S,  41150 139,00
****************************************
Bestelltotal inkl. MWSt: 148,90
*******************************
Herr +++++++++
*******************************
Laut telefonischer Nachfrage handelt es sich hier um das Modell 575A, laut
Link zum Hersteller:
http://www.pioneer.de/de/product_detail.jsp?product_id=8533&taxonomy_id=367-
401
Sollte es doch technische Unterschiede geben, bitte die Bestellung stonieren.

Entry: 12.08.2005 12:16:48
''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''''+++++++++++++++++++++++++

Nachdem ich den Screenshot mit Bestätigung der Banküberweisung schickte Vie-Camera diese Antwort:

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxx!

Vielen Dank für die Info. Sobald das Geld auf unserem Konto eingegangen ist schicken wir Ihnen die bestellte Ware. Sie erhalten dann ein E-Mail von uns damit Sie über den Warenausgang informiert sind.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx
Kundenservice
VIE-Camera Handels GmbH
Landstraßer Hauptstrasse 71/ 2
A-1030 Wien
Tel. +43 (0) 5 -1227-4110

***********************************************




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Re: VIE-Camera Handels GmbH
17.08.2005, 12:46:26
... nach der Geldüberweisung noch einen Screenshot geschickt der meine
Geldüberweisung bestätigte ...


Hierzu mal generell ein (finanz)technisches Detail:

Der Screenshot (oder auch Ausdruck) eines online durchgeführten Überweisungsauftrags ist keine Bestätigung, dass diese Überweisung tatsächlich durchgeführt wurde, denn:

- ... man könnte unmittelbar nach dem Screenshot bei seiner Bank anrufen und stornieren. Yupp, das geht - solange dieser Überweisungsauftrag von der Bank noch nicht durchgeführt wurde.

- ... oder noch "viel einfacher": Das Konto verfügt nicht über die erforderliche Deckung, und-also führt die Bank diese Überweisung garnicht erst durch.


Das heisst: es ist einem Händler nicht zu verdenken, wenn er auf Nummer sicher geht und den tatsächlichen Zahlungseingang als "Bestätigung" einer durchgeführten Überweisung abwartet.
Alternativ könnte man nur noch (als Käufer) bei der eigenen Bank eine "Bestätigung eines unwiderruflichen Überweisungsauftrags" anfordern, die ggf. von der Bank direkt an den Verkäufer gefaxt wird. Sowas kostet freilich Bankspesen - und garnicht wenig. Wird daher idR. nur B2B und bei grösseren Transfers gemacht.


Für mich persönlich übrigens ein Grund mehr, bei Onlinebestellungen mit Plastik zu bezahlen (also KK), falls der Händler dies anbietet. Denn da erfolgt unmittelbar vom KK-Institut die Bestätigung der Zahlungsanweisung - für den Händler "sicher", denn der Käufer könnte hier hintennach gar nichts mehr "drehen". Einer prompten Auftragsabwicklung gleich nach Bestelleingang steht damit nichts im Wege.
--  
Karl Toffel = nicht die Mamma +*)
17.08.2005, 12:48 Uhr - Editiert von KarlToffel, alte Version: hier
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Re: VIE-Camera Handels GmbH
24.08.2005, 05:31:54
statt 24h Service, 5 Tage später schlechte Ausreden.


Also dann gehen wir doch den ganzen Ablauf doch noch mal im Deteil durch:

Du hast am 12.08. einen zu diesem Zeitpunkt lagernden DVD-Player bestellt - das war ein Freitag - und auch am selben Nachmittag die entsprechende Überweisung in Auftrag gegeben.

Samstag, Sonntag arbeiten die Banken klarerweise nicht, Montag, der 15.8., war dann Feiertag; am Dienstag ging dann endlich Dein Geld auf die Reise, um wohl schließlich am Mittwoch beim Händler einzulangen.


Mittlerweile war leider der Player in der von Dir gewünschten Farbe nicht mehr lagernd - warum es dazu kommen konnte, wurde Dir bereits in einem anderen Post erläutert - also macht der Händler genau das, was man sich von einem guten solchen durchaus erwarten kann und kontaktiert Dich umgehend, um die weitere Vorgehensweise mit Dir abzuklären.

Man bietet Dir den Player in einer anderen - noch lagernden - Farbe an; vermutlich (darüber kann ich Deinem Beitrag nichts entnehmen) läßt sich auch die von Dir bevorzugte Farbe innerhalb relativ kurzer Zeit wieder beschaffen, aber Du entscheidest Dich dafür, den Auftrag doch lieber zu stornieren.


Der von Dir vermisste 24h Service, ein 24h Zustell-Botendienst, wäre aber doch überhaupt erst jetzt ins Spiel gekommen, als Du Deine Bestellung schon storniert hattest.

Daß vorher 5 Tage vergingen, bis Dein Geld beim Händler einlangte, das ist angesichts des Wochenendes und Feiertages sicher nicht ungewöhnlich, aber doch dem Händler keinesfalles anzukreiden, oder?


lg
 mIstA
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