Rechtlich/Steuerliche Infos über Firmenauto/Privatauto für Firmengebrauch?
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Rechtlich/Steuerliche Infos über Firmenauto/Privatauto für Firmengebrauch?
27.08.2005, 12:20:20
So, es ist soweit. Ich habe einen Job angeboten bekommen in NÖ, wo ich als Servicetechniker des öfteren Kunden besuchen werde (wenn der Fernsteuerung nicht reicht). Genaueres wie Vertrag oder Gehaltsverhandelungen kommen in etwa 2 Wochen. Ich werde aber einen Auto brauchen, leider. Der Firmenchef hat gefragt ob ich ein Auto besitze, worauf ich geantwortet habe das dies nicht so sei (weil in Wien überflüssig), aber mir evt. Eins zulegen könnte. Soweit ich erfahren habe, haben die andere Mitarbeiter kein Firmenauto (bin mir aber noch nicht ganz sicher), weil die Kundenbesuche nicht täglich stattfinden.

Ich möchte jetzt wissen welche Kosten jetzt auf mich zukommen.

Jetzt gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:
a) Ich verhandle um ein Firmenauto. Was kostet mir das wenn ich das Auto (eher selten) auch privat verwende?
b) Ich lease mir privat ein Auto: Vorteil: relativ neues bei trotzdem niedrige Anschaffungskosten. Was zahle ich, was der Firma? Kann ich was von der Steuer absetzen?
c) Ich kaufe mir ein älteres Auto (max 7-10tsd) und verwende das. Wieviel Geld muß trotzdem der Firma zahlen?

Hat jemand Infos hierüber oder kann mir sagen wo ich Infos finde?

Oh ja, um das ganze noch mehr ontopic zu halten, meine Autopräferenzen:
Traumauto: Toyota Prius. Neupreis etwa unter 30.000 inkl Navi, Verbrauch 5l, Nova 3%.
Praktisch: Opel Meriva (+Klima und Automatik). Reicht auch von der Größe  her, und kostet weniger als der Prius.
Interessant: Opel Astra GTC: mit der durchgezogene Frontscheibe (geht nach oben und hinter weiter bis fast wie ein Sonnendach) habe ich mit 1.96 kaum mehr Probleme auf hochhängende Ampeln zu schauen :-)

Ardjan


    Mein Kleiner: www.besse.at/samuel.

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Re: Rechtlich/Steuerliche Infos über Firmenauto/Privatauto für Firmengebrauch?
29.08.2005, 11:25:44
Also:

1. Der Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte ist nie verrechenbar. Der ist durch den allgemeinen Verkehrsabsetzbetrag und ev. die Pendlerpauschale abgegolten.

2. Allgemeiner Verkehrsabsetzbetrag: der steht jedem unselbständig Erwerbstätigem zu und beträgt €/Jahr. Damit sind ALLE Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz abgegolten.

3. Pendlerpauschale.
Da gibts die große und die kleine, beide gestaffelt nach Entfernung. Du hast Anspruch auf Pendlerpauschale:
Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 stehen nur dann zu, wenn

entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder
die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale").

Die große bekommst du, wenn die benützung von Massenverkehrsmitteln unzumutbar ist
Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist gegeben, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt.
oder
Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels gilt als nicht zumutbar, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden:

Einfache Wegstrecke -  Zumutbare Wegzeit

unter 20 Kilometer  1,5 Stunden

ab 20 Kilometer  2 Stunden

ab 40 Kilometer  2,5 Stunden

Ist die Wegzeit bei der Hinfahrt oder Rückfahrt unterschiedlich lang, dann gilt die längere Wegzeit.


Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw. Stehen verschiedene öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen. Darüber hinaus ist eine optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel (zB "Park and Ride") zu unterstellen. Dies gilt auch, wenn dadurch die Fahrtstrecke länger wird. Unter Fahrtstrecke ist bei Benützung eines Kfz jene kürzeste Strecke zu verstehen, die ein Arbeitnehmer für tägliche Fahrten vernünftigerweise wählt, um die auf Grund bestehender Geschwindigkeitsbeschränkungen zeitaufwändige Befahrung von Ortsdurchfahrten (verkehrsberuhigte Zonen) zu vermeiden (VwGH 16.7.1996, 96/14/0002, 0003). Im Falle des Bestehens einer gleitenden Arbeitszeit berechnet sich die Wegstrecke nach der optimal möglichen Anpassung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende an die Ankunfts- bzw. Abfahrtszeit des Verkehrsmittels. Liegen Wohnort und Arbeitsstätte innerhalb eines Verkehrsverbundes (zB "Verkehrsverbund Ostregion"), wird Unzumutbarkeit infolge langer Reisedauer im Allgemeinen nicht gegeben sein.

Das mit der Unzumutbarkeit ist aber eine widerlegbare Vermutung des Finanzamtes. Es könnte also auch die große drinnen sein für dich.

4. Dienstliche Reisen
Da gibts 2 Möglichkeiten:

4.1. Privates KFZ und amtliches Kilometergeld (das sind nicht 0,36 sondern nur 0,356 €/km). Das bekommst aber nur für Dienstfahrten, nicht für den Weg Wohnung-Arbeit!! Für das km-geld ist es egal, welches Auto du fährst (neu-gebraucht-geleast)

4.2. Firmen-PKW
da gibts jetzt viele Varianten

4.2.1. Ein reines DienstKFZ ohne Privatnutzung. Das kostet dich nix, darf aber natürlich nur dienstlich verwendet werden.

4.2.2. Dienst-KFZ mit Privatnutzung. Da gibts wieder 3 Möglichkeiten

4.2.2.1. unbeschränkte Privatnutzung: Firma stellt dir das KFZ, trägt alle Kosten und da darfst fahren, soviel du willst. Ein Fahrtenbuch brauchst da nicht führen.
Deine Kosten: du versteuerst einen Sachbezug, d.h. zu deinem "echten" Einkommen wird ein fiktiver Betrag dazugerechnet, den du mitversteuern mußt. Das KFZ kostet dich also nicht wirklich was, du zahlst nur mehr Steuer. Die fiktiven Kosten betragen 1,5% der Anschaffungskosten pro Monat, maximal 510€/monat (derzeit! weil das geht von der Angemessenheitsgrenze von derzeit 34.000€ aus, die steigt aber auf 40.000€, damit wären es dann 600€/Monat)

4.2.2.2. eingeschränkte Privatnutzung: wie oben, aber du fährst nicht mehr als 500km/Monat (eigentlich zählen die 6000km/Jahr), dann ist es die Hälfte, also 0,75% max 255€/Monat. Hier brauchst ein Fahrtenbuch.

4.2.2.3. Ein Spezialfall: du hast volle Privatnutzung (also 4.2.2.1.), führst aber trotzdem ein Fahrtenbuch und es stellt sich heraus, daß du nur sehr wenige km privat fährst, dann kannst die Privat-km mit 0,5€/km rechnen. Ist die daraus entstehende Summe kleiner als 255€/Monat, dann wird der geringere Wert als Sachbezug angesetzt.

4.2.2.4. Damit wrd eindgültig kompliziert: Firmen-PKW mit Kostenteilung und Privatnutzung.
Du zahlst entweder Teile der Anschaffungskosten oder Teile der laufenden Kosten. Dadurch sinkt dein monatlicher Sachbezug. Aber bitte frag mich jetzt nicht, WIE man das berechnet - i dont knoff ;-)

Noch eine Anmerkung: der Sachbezugswert geht immer vom Neupreis aus. Wenn dir die Firma also ein altes Auto gigt, zahlst du trotzdem wie für ein neues.

So: alle Klarheiten beseitigt? Oder kann ich nochwas zur verwirrung beitragen?

mfg
AVS

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