Licht am Tag
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Re(7): Licht am Tag
14.10.2005, 23:56:48
  Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt

    * Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.


    * Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.


    * Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.


    * Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.

Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten

    * Unbeleuchtet fahren (war bisher erlaubt).


    * Nur das Begrenzungslicht einschalten (war bisher erlaubt).


    * Nebelscheinwerfer


    * Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).


    * Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).


    * Alle nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Modifikationen von Leuchten wie vor allem der Austausch von Leuchtmitteln (Lampen, Leuchtdioden) im Begrenzungslicht oder Scheinwerfern.

öamtc.at


" Mögest du Ruhe finden,
  wenn der Tag sich neigt
  und die Gedanken
  noch einmal die Orte aufsuchen,
  an denen du heute
  Gutes erfahren hast "

14.10.2005, 23:57 Uhr - Editiert von T_o_m, alte Version: hier
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