AGBs von digiwelt.at
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AGBs von digiwelt.at
30.10.2005, 18:13:08
Hallo !

Ich wollte gerade etwas auf http://www.digiwelt.at  bestellen und habe mir da mal die ABGs angesehen. Dabei sind mir speziell zwei Punkte aufgefallen, wo ich mir nicht sicher bin,
ob sie so in Ordnung sind.

>> Der Teil ist o.k.
9. Garantie/Gewährleistung

Für in der INTERSPAR digiwelt.at erhältliche Artikel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Allen Geräten ist der Originalgarantieschein des Herstellers beigelegt und steht es dem Kunden frei die aus der Herstellergarantie erwachsenden Ansprüche direkt gegen den Hersteller geltend zu machen. Aus der Herstellergarantie können gegenüber INTERSPAR digiwelt.at keine wie immer gearteten Verpflichtungen abgeleitet werden. Reklamationen können direkt der Serviceeinrichtung des Herstellers (Information liegt den Geräten bei) oder INTERSPAR digiwelt.at zur Weiterleitung an den Hersteller gemeldet werden.

9.1 Mängel
Offensichtliche Mängel (auch fehlendes Zubehör wie Kabel, Software etc.) hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.

>>> Ist der Punkt nicht der Versuch einer Einschränkung der Gewährleistung bzw. der
      Frist zum Nachweis von Mängeln ? Hat hier jemand Ahnung ob das rechtens ist ?
      Wenn ich mir nun ein Notebook kaufe und dann erst nach 4 Monaten das erste mal
      die Firewire-Schnittstelle benutze und die nicht geht ? Wie sollte ich den Fehler
      vorher finden  (wenn ich kein Gerät dafür habe)?

  
9.2. AUSSCHLUSS DES GEWÄHRLEISTUNGSANSPRUCHS
Kein Anspruch aus dem Titel der Gewährleistung besteht bei  
• Fehlern durch Verstellen oder Löschen der grundsätzlich optimal eingestellten Systemkonfiguration (Windows, Grafik-, Sound-, CD-Rom-Treiber, Bios-Einstellungen etc.)
• Ausfällen aufgrund von Softwarefehlern sowie nachträglich durch den Besitzer oder Dritte installierte Software bzw. Komponenten (z.B. Steckkarten).
• Schäden infolge eines Fremdeingriffs
• gebrochenem Garantiesiegel
• unsachgemäßer Handhabung
• mechanischen Schäden
• Schäden durch fehlerhaftes Anschließen
• Fehlbedienung oder nicht genehmigte Reparaturversuche des Eigentümers oder eines    Dritten
• Blitzschlag oder Überspannung

>>> Das sehe ich oft so, jedoch finde ich den ersten Punkt (Fehler durch Verstellen...)
      auch komisch.  

Was haltet ihr davon ?


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....
Re(4): AGB von digiwelt.at - Last statement
04.11.2005, 19:08:28
Zu Deinem Beispiel habe ich schon geantwortet: Das KSchG erlaubt hier keine
Ausnahme, der Punkt wäre daher für Konsumenten nicht gültig...Immer wieder
dieselben Antworten. *seufz* Es ist für die Gültigkeit eines Gesetzes nicht
maßgeblich, wie schwierig ein Beweis, der fast immer erforderlich ist, zu
erbringen ist. Es ist im Übrigen in solchen Fällen nicht so schwierig, wie Du
meinst. Ich werde jetzt nur nicht a) Leute animieren, jeden Schutzmechanismus
im FVorfeld auszuschalten und b) nicht über Dinge diskutieren, die hier keine
Relevanz haben.Erstens: Es sind viel mehr als Du zu glauben scheinst. Und
natürlich wird zuerst alles immer nur auf die Hardware geschoben. Erst wenn
sich diese als einwandfrei herausstellt und die Prüfung Geld kostet, wird
gejeiert, dass doch auch selbstverständlich ein Bedienerfehler einen
Grarantieanspruch nach sich ziehen müsste. Sonst sei der Händler doch
zumindest das letzte ....GrummelGrumpf


Ich wollte nur sichergehen ob ich es auch richtig verstanden habe, darum habe ich damals beim Mietvertrag auch nochmals nachgefragt obwohl ich den Paragraphen gelesen hatte. ;-)

Zum zweiten Punkt ist zu sagen - Du hast natürlich recht - ich sehe das wahrscheinlich anders weil ich bei Problemen den Fehler immer erst in der Software suche bevor ich die Hardware beschuldige - ausser es raucht aus dem Gehäuse |-D

BTW: Ich habe gekauft.
        Was den Thread betrifft, zitiere ich einen  grossen Fussballtrainer: Ich habe fertig !

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