Frage zur Erstanmeldung / Vertragsbindung
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Re(10): Frage zur Erstanmeldung / Vertragsbindung
24.11.2005, 23:37:23
es ist ned ganz durchsichtig - hab mir die agb mal durchgelesen:


Einvernehmliche Auflösung, vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses

§ 33.(3) Wird das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung durch die mobilkom austria, einvernehmliche Auflösung, fristlose Auflösung durch die mobilkom austria, durch Tod des Teilnehmers oder durch Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Teilnehmers vor Ablauf der Mindestvertragsdauer beendet, so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Zeit zwischen der Vertragsbeendigung und dem Ende der Mindestvertragsdauer ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt beträgt - soweit in den Entgeltbestimmungen nichts anderes vereinbart ist - die Höhe des Grundentgeltes der für diesen Zeitraum anfallenden Grundentgelte. Für die Höhe des Grundentgeltes ist - soweit in den Entgeltbestimmungen nichts anderes vereinbart ist - der Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses maßgeblich.



die frage ist nun ob die 79 euro nun dieses restengelt sind (da dies ja genau in den entgeltsbestimmungen so drinnen steht), oder ob doch anteilig grundgebühr kassiert wird.

edith: nachdem dort drinnen steht, dass sich nur der gerätepreis um 79 euro erhöht, dürfte es wirklich so sein, dass da noch was dazu kommt.

is interessant, hab ich mir noch gar nie angesehen ...

24.11.2005, 23:39 Uhr - Editiert von extrem_oaga_nick, alte Version: hier
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