Vignette: Anbringung & Tipps (betreffend dem Warnmail)
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Vignette: Anbringung & Tipps (betreffend dem Warnmail)
12.01.2006, 10:28:40
Aufgrund von http://forum.geizhals.at/t390175.html  hab ich jetzt mal direkt nachgefragt...

Gerade von der Asfinag direkt per Mail bekommen, mit der Bitte um Kenntnisnahme:



Sehr geehrte Damen!

Mit der Bitte um DRINGENDE Weiterleitung an alle Stützpunkte bzw. Kunden nach Anfrage:

Aus gegebenen Anlass möchten wir auf ein Rundmail - unbekannten Absenders - welches sich wie ein Lauffeuer ausbreitet hinweisen:

Die Aussage, dass die Vignette nicht mehr unter dem Rückspiegel geklebt werden darf ist FALSCH! Auch, dass die Vignette nur mehr links oben geklebt werden darf ist FALSCH!

Hier eine Stellungnahme unsererseits zu Aussagen dem Kunden oder Kollegen gegenüber:

1.) Die Mautordnung wurde hinsichtlich der Anbringung nicht geändert.

2.) Nach wie vor, ist die Anbringung auf der Windschutzscheibe (mit Ausnahme nicht versenkbare Seitenscheibe, im linken vorderen Bereich des Fahrzeuges) durchzuführen, wobei der

     Anbringungsplatz keine zwingend vorgeschriebene Definition in der Mautordnung erfahren hat. Deshalb steht auch einer Anbringung hinter dem Innenspiegel nichts im Wege, sofern die

     Vignette außerhalb eines Tönungsstreifens, unbeschädigt und gut sicht- bzw. kontrollierbar mittels originärem Vignettenkleber angebracht wurde.

Die Angaben auf der Vignette über die Anbringung ist eine Empfehlung bzw. Bitte unsererseits, die uns und den Mautaufsichtsorganen eine leichtere Kontrolle zulässt.

Es zeigt sich immer wieder, dass der Anbringungsort hinter dem Spiegel bei vielen Fahrzeugen genau im Tönungsstreifen liegt und deshalb nicht vorteilhaft ist und von uns auch nicht unbedingt vorgeschlagen wird.



Vielen Dank für die Mithilfe bei der Weitergabe dieser Information.

Für Fragen stehe ich Ihnen gerne täglich bis 14.00 zur Verfügung und hoffe, dass der "Schwall der Kundenanrufe diesbezüglich bald wieder nachlässt"!

mit lieben Grüßen aus Salzburg

Barbara Langer
SKD-Kundendienst

ASFINAG MAUT SERVICE GMBH
Alpenstr. 94
5020 Salzburg
Hotline: 00800 20401600
Tel.: 050108 DW 15553
Fax.: 050108 DW 15020
e-mail: Barbara Langer@asfinag.at
homepage: http://www.asfinag.at  




Damit sollte die Sache aus der Welt sein...


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http://www.yangel.com



12.01.2006, 11:17 Uhr - Editiert von yangel, alte Version: hier
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Re: Vignette: Anbringung & Tipps (betreffend dem Warnmail)
12.01.2006, 12:37:08
ASFINAG: Vignette 2006 ist auch hinter dem Rückspiegel gültig

Derzeit kursieren irreführende Mails, wonach das Aufkleben der Vignette nur mehr auf der „linken oberen oder unteren Windschutzscheibe“ eines PKW erlaubt sein soll. „Diese einschränkende Beklebungsweise entspricht nicht der derzeit gültigen Mautordnung“, sagt heute Marc Zimmermann, Sprecher der ASFINAG in einer Aussendung. Fakt ist, dass „ die Vignette - nach Ablösen von der Trägerfolie - unbeschädigt und direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben ist, dass sie von außen gut sicht- und kontrollierbar ist“ so die derzeit gültige und in Punkt 7 unveränderte Mautordnung, nachzulesen unter http://www.asfinag.at  .

Die irreführenden Mails beziehen sich anscheinend auf ein Piktogramm auf der Rückseite der derzeitigen Vignette, welches bloß eine Empfehlung der ASFINAG für die Anbringung der Vignette darstellt. Das Befolgen dieser Empfehlung bewirkt eine vereinfachte und schneller Kontrollmöglichkeit durch die ASFINAG Mautaufsicht und der Polizei, und bei Nichtbefolgung keine Ersatzmautzahlung. Zimmermann: „Demnach ist es auch nach wie vor möglich, seine Vignette hinter dem Rückspiegel anzubringen.“

mfg

:-)



Jeden Tag frage ich mich, wann endlich manche Leute die Grenzen der Dummheit erreicht haben.

Doch jeden Tag liefern genau diese Menschen den Beweis, dass es noch viel duemmer geht.


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