Re(7): Urheberrechtsabgabe auf Drucker und PC´s seit 1.1.06 ???
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Urheberrechtsabgabe auf Drucker und PC´s seit 1.1.06 ??? (126 Beiträge, 2571 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
Urheberrechtsabgabe auf Drucker und PC´s seit 1.1.06 ???
18.01.2006, 11:01:18
Hätte mal ´ne Frage:

Habe jetzt die Info bekommen, daß auf diverse Hardwarekomponenten seit 1.1.06 Urheberrechtsabgabe zu entrichten ist.

Anbei zwischen den ******** die Orifinalinfo von Literar Mechana:


*********
LITERAR-MECHANA
Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H.

VBK
Verwertungsgesellschaft bildender Künstler

Vergütung für die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren


Die LITERAR-MECHANA Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H. und die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK) verlautbaren gemäß § 25 Verwertungs-gesellschaftengesetz, BGBI 112/1936 folgenden gemeinsamen

Tarif:

Die Vergütung für die Vervielfältigung von geschützten Werken der Literatur und der bildenden Künste sowie von Lichtbildern zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren ( § 42 und § 42a UrhG) beträgt für jedes Gerät, das seiner Art nach zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist (Vervielfältigungsgerät) und das im Inland erstmalig gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht wird, gemäß § 42b Abs 2 Z 1 UrhG:

Für Drucker (in Euro):

Mit einer Geschwindigkeit von Schwarz/Weiss Farbe

0-12 Seiten/Minute                            6,00                           12,00
13-35 Seiten/Minute                          10,50                           21,00
36-70 Seiten/Minute                          18,00                           36,00
über 70 Seiten/Minute                          52,50                         105,00

Der Bestimmung der Anzahl von Vervielfältigungen pro Minute ist die maximale Vervielfältigungs-geschwindigkeit bei normalem Betrieb zugrunde zu legen. Sind mehrere Einstellungen möglich (z.B.: Auflösung), ist diejenige maßgebend, welche die höchste Geschwindigkeit zulässt.

Für Multifunktionsgeräte (zusätzliche Kopier-, Scan- und/oder Faxfunktion) ist jeweils die Funktion maßgebend, die dem höchsten Tarifansatz unterliegt; die Vergütung beträgt aber zumindest 150 % des niedrigeren Tarifansatzes.

Für PC (in Euro):

Für jedes Gerät 18,00

Vergütungspflichtig ist, wer das Vervielfältigungsgerät als erster im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringt. Wer das Vervielfältigungsgerät im Inland gewerbsmäßig entgeltlich, jedoch nicht als erster in den Verkehr bringt oder feilhält, haftet wie ein Bürge und Zahler.

Die Vergütung ist binnen 45 Tage nach Ende des Kalendermonats fällig, in dem das Vervielfältigungsgerät im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr gebracht worden ist.

Der Zahlungspflichtige hat bis zum Fälligkeitstag Rechnung zu legen, eine Gutschrift gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz über die daraus resultierende Vergütung zu erteilen und die Zahlung zu leisten. Die Rechnungslegung hat Angaben über den Gerätetyp (gegliedert in Schwarz/Weiß-, Farbdrucker, Multifunktionsgerät, PC), die genaue Modellbezeichnung, die Seriennummer, die für die Tarifierung relevanten (Mehrfach-) Funktionen sowie die Anzahl der Vervielfältigungen pro Minute zu enthalten.

Rechnungslegung, Erstellung der Gutschrift und Zahlung erfolgen an die LITERAR-MECHANA Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H., A-1060 Wien, Linke Wienzeile 18 (Konto Nr.: 00521 857 307, BA-CA, BLZ.: 12000)

Ergibt eine Prüfung die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Rechnungslegung, werden ein Zuschlag von 50 % auf den Fehlbetrag  und die Prüfungskosten berechnet. Die Prüfungskosten betragen Euro 50,-- je angefangener Arbeitsstunde einschließlich der Reisezeit, zuzüglich allfälliger Reise- und Aufenthaltsspesen.

Weiters werden bei Säumigkeit Verzugs- und Zinseszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 1 % pro Monat berechnet.

Alle Tarife, Zuschläge, Kosten und Zinsen verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, die Tarife und Kosten sind wertgesichert und werden jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst.

23. Dezember 2005
LITERAR-MECHANA VBK

****************


Das würde ja bedeuten, das bei einem der billigsten Drucker (Beispiel Canon Pixma 1600 (19 Seiten/min)) bei einem VK von <50,- jetzt  21,- dazukommen müssen.
Von der URA auf einen PC ( immerhin schlanke 18,- pro Rechner/Notebook) ganz zu schweigen.
Weiß jemand, wie der Fachhandel auf diese immerhin schon seit 1. Jänner geltende Regelung der Vergütung reagiert?

Bitte nur um sachdienliche Infos, keine Spekulationen oder Vermutungen.

Danke.

mfg.
sc007

Antworten PM Alle Chronologisch
 
Melden nicht möglich
.  Ok, mal ein anderer Ansatz  (Fly am 19.01.2006, 10:38:58)
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung