guten Scheidungsanwalt (wien)
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Re(11): guten Scheidungsanwalt (wien)
FAK
26.01.2006, 21:10:27
Selbst am Scheidungsübereinkommen (welches von beiden Seiten unterzeichnet und
vom Anwalt erstellt wurde) kann das Gericht Änderungen vornehmen. Auch im
Nachhinein ...
Wird dann "vorbehaltlich Blablabla" genannt. Und das kann Dich ruinieren.


Genau, das wird häufig übersehen. Drei oder vier Monate nach einem Scheidungsvergleich, wo auch für die Kinder alles geregelt - scheint >:-) kommt schon die nächste Forderung übers Bezirksgericht daher geflattert, wo für irgend welche "besonderen Aufwendungen" für die lieben Kinder Nachforderungen gestellt werden.

Beispiel: Kinder werden plötzlich in einen sauteuren Promi-Kindergarten verfrachtet, weil sie "nur dort schon von klein auf eine Fremdsprache erlernen" können. Schwupps - und schon rennt der familienrichterlich verfügte Taxameter. Wenn nach einem Jahr die Kinder dann diesen Kindergarten nicht mehr besuchen, weil sie entweder in die Schule gehen oder in einen Gemeindekindergarten (der plötzlich "doch näher liegt") gegeben werden - keine Chance, dass da irgend wieder der Unterhaltsanspruch gemindert würde.

Besonderer Trick ist auch, dass an den "Besuchstagen" die Kinder dem Kindesvater stets in einer schlampigen schäbig-abgenützten Bekleidung mit gegeben werden - "damit er sich genieren muss". Wenn einem das nicht passt - "kannst ihr ja gleich was Neues kaufen".

Vorsicht bei Kindern, für die man selbst oder die eigenen (Groß-)Eltern ein eigenes Sparbuch, Begünstigte bei Versicherungen usw.  lautend auf den Kindernamen anlegt. Nicht einmal - bis zum 18. Lebensjahr - eine Andeutung an die Kinder oder gar ihnen das zeigen: Einem Bekannten (prominenter Politiker!) passierte es, dass die Ex als "Sachwalterin" erfolgreich (!) die sofortige Herausgabe der Sparbücher an sie durchsetzte...

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Re(11): guten Scheidungsanwalt (wien)
FAK
26.01.2006, 21:34:08
daß das mit %-Rechnung der Alimente/Unterhalt nicht so einfach ist, hab ich
schon gelesen, weil da eben vieles (ungerechtfertigter weise) in die BMGL
reinfällt, aber vieles nicht und einiges nur zur Hälfte. Aber eben: auch wenn
die Regeln kompliziert sein mögen: es gibt sie.


Siehe dazu auch mein obiges Posting.

Das mit den Prozenten vom Einkommen ist nur eine "Richtlinie", die jeweils für einen Oberlandesgerichts-Sprengel herausgegeben wird. Wehe, du gehörst zu den (vor allem) Richteriiiinnen verhassten "Besserverdienern"; die bei den RichterInnen schon anfangen, wenn ein Mann mehr als sie selbst verdient! Dann wird jede mütterliche Kreation von der "Teilhabe an den gehobenen Lebensverhältnissen des Vaters" zur Richtschnur. Man muss dann von Glück reden, wenn man mit Rekursen beim Landesgericht durchkommt, wenn die zusätzlichen Geldforderungen für  "einmalige Aufwendungen" schon so skurril sind, dass diese den LG-Richtern stinken.

Beispiel: Ein (vorgeschützter) dreiwöchiger Ferien-Sprachkurs in England für einen 11-jährigen, dessen schulische Leistungen in der 1. Gym eher matt waren, taucht am Feriene nde via Bezirksgericht als "notwendig zur schulischen Förderung" mit einer Bestätigung irgend eines obskuren Instituts aus Canterbury in der Grafschaft Kent über 1800 GBP auf und natürlich die Flugkosten von 350 Euro für einen UM dazu! Nur weil es mit Hilfe eines Freundes in London und dessen Recherche möglich war, dieses "Institut" als eine Bekannte einer Freundin der Ex zu entlarven, gelang es im Rekurs den Schwindel zu schmeißen. Die Familienrichterin hatte das kritiklos gefressen und die Hälfte der Kosten der Ex zugesprochen.

26.01.2006, 21:49 Uhr - Editiert von FAK, alte Version: hier
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