Vobis kennt die eigenen AGBs nicht!
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Re(6): Vobis kennt die eigenen AGBs nicht!
07.11.2001, 17:46:50
Hab ich schon verstanden ("Ja, leider."). Das "leider" haben wir alle uns aber selbst eingebrockt. Alles haben (billig, noch billiger und gleichzeitig überregionales Traumservice) spielen's leider nur im Film. :-/

Zum "eigentlichen Problem". Ich weiss leider nicht alles. :~( Z.B. ist mir derzeit nicht geläufig, wieweit das Fernabsatzgesetz, das ja EU-weit in Kraft ist, (regionale) Staatsgrenzen überwindet. Sollte aber kein Hinweis auf eine andere Vorgangsweise für Auslandsbestellungen als die in den AGB niedergelegten bzw. durch Konsumentenschutzgesetz etc. abgedeckten Vorgangsweisen ausgewiesen sein, so hat der Konsument das Recht auf die ihm auf der Homepage zugesicherte Behandlung. Kling kompliziert, ist es nicht. ;-)

Die Frage, die sich für mich aufwirft ist aber eine ganz andere: Wie setzt der Konsument sein Recht durch? Klagen? In Deutschland? Mit welchem Anwalt? Die Chancen stünden auch nach deutschen Recht gut, die deutsche Rechtspraxis ist gerade in solchen Fällen (bei deutschen Konsumenten) sehr kundenfreundlich.

Was in Deutschland mittlerweile allerdings wirklich zum Problem wird, da deutsche Konsumenten tatsächlich auch Waren auch grob zerstört und in unverkäuflichem Zustand retournieren und derzeit damit durchkommen. Derzeit, denn es beginnt bereits auch die Justizia auf Grund der Häufung solcher Vorfälle Ihre Praxis zu überdenken.
  
GrummelGrumpf

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