Keine Garantie bei AIRBRUSHTOWER.DE
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Keine Garantie bei AIRBRUSHTOWER.DE
31.03.2006, 03:52:07
Ich hab mir vor knapp über einem Jahr ein Gehäuse mit Netzteil bei Airbrushtower.de gekauft.
Die Kaufabwicklung kann man als gut bezeichnen, das Gehäuse wurde prompt geliefert und die Ware hatte die gewünschten Eigenschaften.
Kein schlechter Betrieb dachte ich, da der Preis auch recht ansprechend war.

Das würde ich auch immernoch denken, wenn mir vor einer Woche nicht das Netzteil sowie die  Frontbeleuchtung defekt gingen. Da der Hersteller ColorIT 2 Jahre Garantie auf alle Teile gibt, dachte ich kein Problem, da werde ich schon Ersatz bekommen.
Also schrieb ich AIRBRUSHTOWER.DE eine Mail und informierte sie über den Defekt. Daraufhin bekam ich noch am selben Tag Antwort, dass AIRBRUSHTOWER.DE keine Garantie sondern nur 24 Monate Gewährleistung gibt und der Defekt nicht den Gewährleistungsrichtlinien entspricht und ich deswegen keinen Anspruch auf Ersatz hätte.
Wer sich schonmal mit den rechtlichen Unterschieden zwischen Garantie und Gewährleistung auseinander setzen musste, wird dem wohl zustimmen müssen.
Daraufhin schrieb ich eine weitere Mail, mit dem Hinweis, dass doch der Hersteller 2 Jahre Garantie gibt und ich sie bitte, die Garantieabwicklung zu übernehmen. Für den zusätzlichen Aufwand (Kosten würden ja keine entstehen, da der Hersteller den Ersatz leisten muss) schlug ich sogar ein weiteres Geschäft vor.
LEIDER warte ich bis heute auf eine Antwort, das ist umso seltsamer, da AIRBRUSHTOWER für die Antwort der ersten Mail nur wenige Stunden brauchte.

Nach ein paar Tagen des Wartens wendete ich mich nun direkt beim Hersteller ColorIT. Bei einem Telefonat mit einer ausgesprochenden freundlichen Ansprechpartnerin teilte diese mir mit, dass normalerweíse ColorIT Garantieansprüche nur mit dem direkten Abnehmer abwickelte. Dies bedeute, dass der Händler in diesem Fall AIRBRUSHTOWER den Garantieanspruch mit ColorIT regeln müsste. Die Mitarbeiterin von ColorIT wunderte sich, dass AIRBRUSHTOWER nicht gewillt war, diese Abwicklung zu übernehmen, da die Kosten doch zu Lasten ColorIT gehen würden. Sie bat noch um meine Telefonnummer und versuchte bei Ihrem Chef eine Ausnahmeregelung für meinen Defekt zu erwirken. Leider musste sie mir später mitteilen, dass ihr Chef dies ablehnte.

Ok, versuche ich es doch nochmal bei AIRBRUSHTOWER dachte ich mir, vielleicht ist meine Mail nicht angekommen bzw. verloren gegangen. Ich bat nochmal höfflich um eine kulante Garantieabwicklung und bot wiederum ein weiteren, diesmal noch umfangeres Neugeschäft vor, wenn der alte Fall zu beiderseitigen Zufriedenheit gelöst würde.
LEIDER muss ich nach nun einer Woche feststellen, dass keinerlei Antwort von AIRBRUSHTOWER bei mir eingegangen ist. Selbst eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Händler (nach x-maligen Versuch musste ich feststellen, dass das Telefon anscheinend verweist ist) führte zu nichts.

FAZIT:

Falls man auf jeden Garantieanspruch verzichtet, kann man ruhigen Gewissens bei AIRBRUSHTOWER einkaufen. Da Elektroartikel jedoch mehr oder weniger defektanfällig sind, (mir ging in diesem Jahr DVD-BRENNER und Autoradio innerhalb der Garantiefrist defekt) ist es ein Schuss ins Blaue einen Artikel ohne Garantieleistung zu erwerben. Ein Netzteil ist da noch eher leicht zu verschmerzen, allerdings bietet der Onlineshop auch TFTs und Festplatten an und wenn ein TFT nach einem Jahr defekt gehen würde, wäre das Thema AIRBRUSHTOWER entgültig ein finanzielles Fiasko geworden.

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Re(4): Keine Garantie bei AIRBRUSHTOWER.DE
03.04.2006, 03:09:08
hi

nun, die frage ist ob der haendler dazu verpflichtet ist, den
garantiebedienungen des herstellers nachzukommen. ich denke nicht.

1) "Wenn dem Kunden Garantie versprochen wurde" -> das hat der haendler ja
nicht.


Stimmt und rein rechtlich ist da nichts zu machen. Abgesehen davon würde mich mein Anwalt auslachen, wenn ich eine Klage über einen Streitwert von 39,80 € einreichen wollte.
Aber darum gehts hier nicht, hier gehts um Prinzip.
Eine Firma die nicht Willens ist, auf eine Anfrage und Bitte eines Kundens zumindest zu antworten sollte besser gemieden werden, darauf wollte ich aufmerksam machen.
Außerdem wer von euch liest immer die kompletten AGBs einer Firma? Aus zeitlichen Gründen überfliege ich  sie meistens nur. Den sonst würde sich ein Preisvergleich z..b von dieser Festplatte http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/stores/detail/-/pc/B0009MCAJI/tech-data/ref=ed_tec_dp_1_1/302-7621501-9336821
über Stunden hinziehen. Und wer würde schon daran denken, dass die Garantie über drei Jahre in diesem Fall, dann anscheinend nicht gilt.
http://www.airbrushtower.de/shop/index.php?main_page=product_info&cPath=78&products_id=394

2) wenn der hersteller z.b. kunkurs macht, hiesse das ja, das der haendler auf
garantie - die der hersteller dem kunden versprochen hat - unter umstaenden
nach 2,5 jahren etwas tauschen, reparieren oder sonstwas muesste.


Hat er aber nicht. Außerdem könnte man das auch in den AGBs regeln.

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Re(7): Keine Garantie bei AIRBRUSHTOWER.DE
03.04.2006, 03:36:26
Und diese Fa. nimmts aus irgend einen Grund nicht an.
Kann es vielleicht sein, das, sollten die Gehäuse modifiziert(gebrusht, etc.),
nicht in Garantie beim Hersteller abgewickelt werden.

Das Gehäuse ist nicht gebrusht und soweit ich das beurteilen kann nicht modifiziert. Es kam in der Orginalverpackung von ColorIT.

Da wäre dann *TRÖT* die Frage, ob das "Produkt" beim Kauf angepriesen war
als Produkt des Herstellers, oder als Eigenprodukt.

Aus der Rechnung gehts nicht hervor. Dort steht zwar die Produktnummer 8004, aber der Hersteller wurde nicht expliziet genannt. Und das frühere Angebot kann ich nicht mehr einsehen, war ne Ebay-Transaktion. Aber in aktuellen Angeboten wird dieser genannt.

http://www.airbrushtower.de/shop/index.php?main_page=product_info&cPath=5&products_id=100

http://www.unitek-colorsit.com/p_case8020.php

Als Eigenprodukt ,muß dir der Verkäufer nur Gewährleistung geben.
Als Produktbezeichnung des Herstellers, müßte der Verkäufer vermerken, das
eine Garantie bei Veränderung des Gehäuses eventuell nicht mehr gültig
ist.Anders wäre es *TRÖT* in etwa eine "beabsichtigte Täuschung", da wenn
man sich über den Hersteller über das Gerät erkundigt, auch die INFO über 2
Jahre Garantie bekommt!!!!


Aufgrund welches Urteils bzw. §§ stüts du deine Behauptung? Ich wüsste nicht, dass der Händler verpflichtet ist, die Garantie vom Hersteller weiterzugeben....


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