2 Tickets für einmal Falschparken (habe "falsch" falsch geparkt)
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Re(2): 2 Tickets für einmal Falschparken (habe "falsch" falsch geparkt)
07.07.2006, 22:09:54
Ich bin 1 1/2 Stunden dort gestanden. Und Strafzettel hab ich keinen bekommen, sondern heute (1 1/2 Monate später) eben diese zwei Anonymverfügungen.

Ich habe mir die beiden Paragraphen durchgelesen, gegen die ich verstoßen habe.

Erste Stafe (35 Euro):

StVO 1960
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
§ 24. Halte- und Parkverbote.
  (1) Das Halten und das Parken ist verboten:
   a) im Bereich des Vorschriftszeichens "Halten und Parken verboten" nach Maßgabe der Bestimmungen des § 52 Z. 13b

Zweite Strafe (28 Euro):

StVO 1960
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
§ 23. Halten und Parken.
  (2) Außerhalb von Parkplätzen ist ein Fahrzeug, sofern sich aus
Bodenmarkierungen oder Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt,
zum Halten oder Parken am Rand der Fahrbahn und parallel zum
Fahrbahnrand aufzustellen. Auf Fahrbahnen mit gekennzeichnetem
Radfahrstreifen, der kein Mehrzweckstreifen ist, dürfen Fahrzeuge
auch parallel zu diesem aufgestellt werden. Einspurige Fahrzeuge sind
am Fahrbahnrand platzsparend aufzustellen. Ist auf Grund von
Bodenmarkierungen das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen
vorgesehen, so dürfen auf diesen Flächen nur Fahrzeuge mit einem
Gesamtgewicht von nicht mehr als 3 500 kg aufgestellt werden.

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Irgendwie widerspricht sch beides. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich gegen beide Paragraphen verstoßen haben soll. Beim ersten wird ja nur das Falschparken erwähnt - und beim zweiten nur das Parken außerhalb eines Parkbereiches!

07.07.2006, 22:11 Uhr - Editiert von Aisiejou, alte Version: hier
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Re(4): 2 Tickets für einmal Falschparken (habe "falsch" falsch geparkt)
09.07.2006, 10:36:57
Irrtum! Nach dem Verwaltungsstrafrecht völlig zu Recht, zwei (oder sogar mehrere) Strafzettel. Jedes Mal wenn halt so ein Parksheriff nach 1 1/2 Stunden vorbei kommt. Denn damit erwischt man die "Schlaumeier", die glauben, wenn sie ihre Karre den ganzen Tag oder eine halbe Woche lang "gebührenfrei" abstellen, kämen sie billiger davon als würden sie ordnungsgemäß die Parkschaiene ausfüllen oder gar eine Parkgarage aufsuchen.
Wieso kommen auch andere Autofahrer dazu, dass diese "Schlaumeier" mit gestörtem Rechtsverständnis ihnen  Parkraum "kostenfrei" verstellen und sie deshalb Runde um Runde drehen müssen, um ihren Wagen zu parken?

Das ist das Gleiche wie bei unserer Wiener Wohnung, wo vor dem Haus wegen einer Baustelle für das Nachbarhaus für die Zufahrt der Baufahrzeuge ein Halteverbot zwischen 7 und 17 Uhr verordnet und die Verbotstafeln auch ordnungsgemäß aufgestellt wurden. Natürlich scherten sich gewohnheitmäßig die lieben Dauerparker darum nicht - einschließlich eines Arztes, der drei Häuser weiter seine Ordnination betreibt. Groß danach das Gejammer als die Karren abgeschleppt wurden. Warum? Weil die schweren Baufahrzeuge (Tieflader mit Baumaschinen, Lkw zum Aushubabtransport, Betonmischer) eben nicht zufahren/einparken konnten und damit die Straße samt den Linienbussen blockierten. (Wahrscheinlich bekommen die Falschparker noch eine zivilrechtliche Klage durch die Baufirma auf Schadenersatz für die verlorenen Lkw- unbd Maschinenstunden, weil die Schwerfahrzeuge nicht ent- oder beladen werden konnten bis die Karren entfernt wurden)

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