Versandhandel nimmt's mit den Gesetzen nicht so genau
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Re: Versandhandel nimmt's mit den Gesetzen nicht so genau
31.08.2006, 15:54:28
Die Joker von der AK wollen mit solchen Erhebungen den Konsumenten noch mehr verunsichern, und den normalen Handel stützen meiner Meinung.

Der Beitrag von denen ist ja wohl nur warme Luft oder.

Das mit dem vorher gerügten Mangel - gut - obwochl ich sag in 99% der Fälle wird mit dem Mangel gerügt.

>Die Kunden erklären sich auch mit Lieferungen, die von der Beschreibung
>abweichen, einverstanden. (§ 6 Abs 2 Z 3 KSchG)

Im Regelfall sind es technische Änderungen die den Fortschritt dienen - also IMHO auch wieder in 99% Verbesserungen

>Formlose Erklärungen des Unternehmers sind unwirksam. (§ 10 Abs 3 KSchG)
>Beispiel:
>„Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Unternehmers“.
>Auch formlose Erklärungen des Unternehmers sind gültig. Der Unternehmer muss sich
>mündliche Zusagen seiner Mitarbeiter zurechnen lassen und kann sich nicht auf das
>Erfordernis einer schriftlichen Rückmeldung berufen. Es ist jedoch zu beachten, dass >derjenige,
>der sich auf eine mündliche Vereinbarung beruft, diese zu beweisen hat.

Na das sind Dumpfbacken.... "diese zu beweisen hat" ... womit wir wieder beim Schriftstück wären.

Und dann wäre vieleicht auch noch erwähnenswert, daß über dem ja auch noch der
RÜCKTRITT GEMÄß FERNABSATZ steht.

Also für mich hat die Erhebung den selben Wert wie die Stelle 3 oder 5 der FPÖ am nächsten Stimmzettel >:-D

Liebe Grüße

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