Problem mit Retoursendung.
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Problem mit Retoursendung. (16 Beiträge, 283 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.
Re: Problem mit Retoursendung.
05.09.2006, 13:02:05
Welche Möglichkeit habe ich als Österreicher meine Rechte, wie auch immer
irgendwie durchzusetzen.

Mahnbescheid! Schriftliche Mahnung sofort an den Händler schicken und ca. 10 Tagesfrist geben (E-Mail oder Fax). In Deutschland kannst dann per Gericht ein Schnell-Mahnverfahren machen wo das Gericht den Schuldner auffordert zu zahlen ohne Verhandlung und Prüfung ob deine Forderung berechtigt ist. Sollte der Schuldner (dein Händler) dem Gericht schriftlich nachweisen können dass deine Forderung unangebracht ist und er macht Einspruch innerhalb 3 Wochen müsstest du dann zivilrechtlich weiter klagen. Sollte der Schuldner nicht reagieren wird das Gericht sofort für dich eine Vollstreckung durchführen.

Viele Anwalts-Agenturen machen solche Mahnbescheide im Schnellverfahren gegen geringe Gebühr (ca. eur 50 bis 70) welche der Schuldner zahlen muss. Diese wird nur dann dir in Rechnung gestellt falls der Empfänger an der Zustelladresse nicht gemeldet/erreichbar ist oder deine Forderung nachweislich nicht gerechtfertigt war.

Such auf http://www.google.de  nach Mahnbescheid, du wirst einige Online-Anwälte finden die das für dich durchsetzen.

Ich empfehle dir eine Anzeige an die lokale Polizei bei der Händleradresse zu schicken und ein wenig scharf aber sachgemäß formulieren (Unterschlagung, Verdacht auf Internet-Betrug). Die können nicht viel machen und für dich auch nichts durchsetzen. ABER: Sie schicken ihm eine Vorladung wo er zu der Sache Stellung nehmen kann. Das hat zwei Vorteile für dich: Du erfährst ob seine Meldeadresse stimmt und zweitens bekommt mancher da schon kalte Füsse und will die Sache erledigt haben. Theoretisch kann die Polizei nichts ausrichten, weil er müsste nichtmal zur Vorladung erscheinen. Wenn die Polizei dann die Anzeige im Rundordner ablegt und nicht an die Staatsanwaltschaft weiter gibt kannst auch nicht viel durchsetzen. Bei mir hat der Staatsanwalt in Deutschland einen Händler zur Verhandlung gejagt und abgestraft und zur Zahlung aufgefordert. Da ging es nur um 150 EUR, er hätte es genausogut wegen Geringfügigkeit ablegen können. Aber er hatte damals schon zwei andere Anzeigen über den Händler auch und das alles zu einem Verfahren zusammengefasst.

Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung