Strafverfügung mit "etwas um...." zu schnell
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Strafverfügung mit "etwas um...." zu schnell
05.09.2006, 18:16:43
Ich hab  gestern ein nettes briefchen erhalten, das ich am XX um XX richtung XX mit KFZ XX die im ortsgebiet zulässige geschwindigkeit von 50km/h um etwa (mindestens) 40km/h überschritten haben soll.

§ 99 Abs 2c Z 9 § 20 Abs 2 StVO, BGB1 Nr. 159 sollte das sein:
wer als Lenker eines Fahrzeuges, zB beim Überholen, als
     Wartepflichtiger oder in Hinblick auf eine allgemeine oder
     durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte
     Geschwindigkeitsbeschränkung, unter besonders gefährlichen
     Verhältnissen oder mit besonderer Rücksichtslosigkeit
     gegenüber anderen Straßenbenützern gegen die Vorschriften
     dieses Bundesgesetzes oder der auf Grund dieses Bundesgesetzes
     erlassenen Verordnungen verstößt,


§ 20 Abs 2 StVO, BGB1 Nr. 159 Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere
Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit
erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht
schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h
und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h
fahren.


das müssten sie sein, hab nämlich auch noch was mit vorbeifahren an öffentlichen verkehrsmitteln gefunden aber das kam mir seltsam vor.

da es sich offensichtlich nicht um eine radarmessung handelt sondern um eine schätzung (schätzung bei einem motorrad, naja, hat vielleicht der akrapovic noch 10km/h dazugegeben...) wollte ich wissen, wie groß die chancen sind, das die 140€ weniger werden. keine ahung, wie schnell ich wirklich war, mit einem motorrad ist zwischen 50 und den angeblichen 90 nur ein kurzes zupfen am gas notwendig (und nach 3 wochen weis wohl niemand mehr, wo er wie schnell gefahren ist)
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A lie is a way to tell the truth to someone who doesn't know.

Antworten PM Alle Chronologisch
 
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......... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (reitersusi28 am 05.09.2006, 21:30:38)
.... PLONKED von AVS: danke, verarschen kann ich mich selbst   (w114/115 am 06.09.2006, 08:54:36)
 

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