Microtrade ?!?
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Microtrade ?!?
25.09.2006, 22:26:35
Hat von euch viell. schon jemand erfahrungen mit microtrade.at gemacht ? bei geizhals hat der shop nur 1 bewertung...

Ich habe (leider) bei ihm bestellt, und zwar 2 ram riegel zu je 87,05€, dass war am 23.9. Als ich heute wieder reinschaute kostete einer plötzlich 133,56€.

Mit der mail addy und dem passwort, womit ich mich reg. hab, kann ich mich nicht anmelden da der "validierungscode" fehlt (wahrsch. aktivierungscode). Wenn ich mir den zusenden lassen will bekomm ich nur ein neues PW, (wenn ich mich damit anmelde bekomme ich wieder die meldung die addy sei nicht validiert usw.) kann also nicht mehr online stornieren.

Hab dann den händler angerufen und gefragt was da los ist, warum der Artikel plötzlich so teuer ist und ob ich den alten preis, zu dem ich bestellt hab, bezahle, oder den neuen, teueren. Da meinte er, er weiß es nicht, die Preise werden immer aktualisiert, und sie haben 100 bestellungen täglich etc. (was sehr unglaubwürdig ist).

Also habe ich gefragt ob ich stornieren kann, da meinte er ganz nett ja klar geht das usw. er sagte ich soll eine mail schicken, hab ich auch gemacht, zurück ist aber keine bestätigung oder sonst was gekommen. Werde morgen wieder anrufen und per tel. storniern, wenn er es nicht annimmt ziehe ich unseren Rechtschutz hinzu.

Laut KschG :

3. (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags zu laufen. Diese Belehrung ist dem Verbraucher anläßlich der Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszufolgen. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.


...(4) Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Unternehmers enthält, dem Unternehmer oder dessen Beauftragten, der an den Vertragshandlungen (Anm.: richtig: Vertragsverhandlungen) mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen läßt, daß der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Abs. 1 genannten Zeitraumes abgesendet wird.


mfg ?-)

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