[BEWERTUNG] MobileCity
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HTC Tytn II - TomTom - AGB
02.06.2010, 18:48:24
Da ich nun kurz Zeit gefunden habe, erlaube ich mir eine kurze Bewertung abzugeben, welche sich allerdings auf einen Handy- und Nagigationssoftware-Kauf vor nun mehr knapp 1-2 Jahren bezieht, allerdings auch auf eine Begegnung im Shop aus 2010 bezieht!

1)
Vor ca 2 Jahren habe ich per Online-Kauf (Fernabsatzgeschäft gem § 5a Abs 1 iVm Abs 2 KSchG) ein HTC Tytn II erworben, welches ich nach Online-Bestellung noch am selben Tag abgeholt habe. Am Tag darauf habe ich das Gerät persönlich samt Rechnung retour gebracht. Das Gerät hatte keinerlei Gebrauchsspuren und sogar noch die Folien aufgebracht. Ich kam mit dem Gerät nicht zurecht, war nicht zufrieden damit, wollte es somit zurückgeben (dies ist laut Österreichischem Fernabsatzgesetz § 5e ABs 1 iVM Abs 2 sowie auch laut den AGB von MobileCity problemlos ohne Angaben von Gründen möglich) ALLERDINGS wollte mir der Geschäftsführer (Josef Yusupov) von MobileCity das Gerät nicht mehr zurücknehmen. Er meinte, das Gerät sei bereits einmal eingeschalten worden, und daher gebraucht, womit der Geschäftsführer freilich recht hat, dennoch MUSS er das Gerät retournehmen gemäß Fernabsatzrecht. Nach langem hin und her versuchte sich der Geschäftsführer von MobileCity damit herauszureden, dass es sich durch die Selbstabholung gar nicht um ein Fernabsatzgeschäft gehandelt hat. Ich legte dem Geschäftsführer ein Urteil des WIener Handelgerichtes (50 R 95/04h) vor, in welchem genau diese Frage schwarz auf weiß beantwortet wurde, nämlich dass eine Selbstabholung ein Fernabsatzgeschäft jedenfalls NICHT ausschließt. [zur Erklärung: wichtig, dass es Fernabsatzgeschäft vorliegt, ist die Tatsache WANN UND WIE der Vertrag zustande gekommen ist. Im konkreten Fall wurde der Vertrag, das sogenannte Verpflichtungsgeschäft, online geschlossen. Die Abholung (als Versandform) ist lediglich das Verfügungsgeschäft, also die Erfüllung des bereits geschlossenen Vertrages(!!!!)]
Trotz allem gab der GF von Mobilecity nicht nach. Und nun halten Sie sich bitte fest: Da ich eines Mobiltelefons wegen keine Muße habe, vor Gericht zu gehen, haben wir uns geeignigt, dass ich dem Geschäftsführer 100(!) Euro schenke, wenn er mir das Gerät zurücknimmt. Dies hat der Geschäftsführer angenommen. Ich wurde abschließend sogar noch vor anderen Kunden von der Mutter des Geschäftsführers beschimpft, was ich denn nnicht für Proleme mache...!?

2)
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3)
Im Frühjahr 2010 bin ich zufällig am Shop vorbeigegangen, zumal gegenüber auch der Fressnapf für meinen Hund gelegen ist, sehe in der Auslage das HTC HD2 und begebe mich in den Shop, um mich nach der Verfügbarkeit zu erkundigen. Der Geschäftsführer meinte nur frech und provokant, dass ich bei ihm eigentlich nichts mehr kaufen dürfe!?!?! Bitte verzeihen Sie, Herr Yusupov, bitte gehen Sie nicht davon aus, dass ICH oder meine Umgebung je wieder auch nur irgendetwas bei Ihnen einkaufen werde nach den Geschehnissen der Vergangenheit. Sie sind bei weitem nicht der einzige Verkäufer in Wien, vor allem aber bei weitem nicht korrekt oder gar seriös!


FAZIT:

- kein Service nach dem Kauf
- keine Einhaltung der eigenen AGBs, geschweige denn der Gesetze
- absolut untragbarer und unseriöser Kundenumgang in weiterer Folge
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NEIN, DANKE!!!!



[snip] Hinweis: Dieser Beitrag wurde von Geizhals aus rechtlichen Gründen editiert

07.07.2010, 11:41 Uhr - Editiert von h3rm, alte Version: hier
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