Sind Menschen die bei Mindfactory einkaufen Kunden oder Sklaven?
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Sind Menschen die bei Mindfactory einkaufen Kunden oder Sklaven?
06.12.2001, 02:40:03
Ich habe mir (im August) bei Mindfactory den guten einfachen Canon BJC 2100 Drucker gekauft. In der zwischenzeit musste ich dringend etwas drucken, und musste mir leider in einem anderen Ladengeschäft den Drucker kaufen.

Ich dachte, gutes Fernabsatzgesetz.
Ich dachte.
Der Drucker kam, ich mindfactory webseite aufgerufen, RAM formular ausgedruckt, hingefaxt, nichts.

Angerufen, weil nichts kam, ca. 1 Stunde durch die AG telegoniert, keiner konnte mir sagen was ich tun sollte. Am nächsten tag neuen mut gefast, telefonhörer in die hand genommen, das gleiche wie am tag davor.

So ging das 4 Tage lang. Ich schnauze voll, Fernabsatzgesetz, Drucker in *TRÖT*, auf *TRÖT* geschrieben keine RMA, Frei per Post zu Mf geschickt.

*TRÖT* kam pünktlich nach 4 Tagen an, bei mir. Ich weiter telefoniert mitarbeiter zusammengefalltet, nichts. Ich Urlaub. Nach 3 Wochen vom rechnungsdatum an, http://www.mindfactory.de , man brauchte auf einmal keine RMA-Nr. mehr.

Ich anschreiben gemacht, gelderstattung, und rückgabe gemacht, antwort kam.

Ich darf und bekommen alles erstattet.
Ich denke vielleicht klappt es doch noch.

*TRÖT* hingeschickt, packet wurde auch angenommen.

5 Tag später ich geld auf Konto, NUR der einzige Kaufpreis!!!!

Wenn ich dies nocheinmal durchmachen müsste, würde ich dies nicht mehr ohne Anwalt machen.

Ich frage mich jetzt nur was man ist wenn man bei Mindfactory kauft.
Ich kam mir vor wie der letzte Sklave.

Kann man überhaupt noch irgendwo günstig Hardware kaufen, ohne das man hinter alles herlaufen muss.

Das ist ja fast wie eine Jura-Freizeit-Therapie.
Die Menschen die bei Mindfactor arbeiten, haben bestimmt einen kostenlosen Hauspsychiator oder so was.



Das ist kein Handel mehr, das ist krank!!!!

:-)

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Re(5): Sind Menschen die bei Mindfactory einkaufen Kunden oder Sklaven?
08.12.2001, 15:20:11
Ach Gott, wenn Kunde nicht Kunde sein will, dann soll er halt Sklave werden (dürfen). ;-)

!) und 2) Das Gesetz schreibt von 10 Tagen (Samstage, Sonn- und Feiertage zählen hier nicht) Rückgaberecht. Das Gesetz schreibt die Rückgabe des Kaufpreises vor, nicht mehr. Der Händler kann, muss Dir nicht mehr gewähren. (Wie schreibst Du so schön? "Man sollte nicht eigene Meinungen als Tatsache oder vielleicht als Gesetz darstellen." Guter Rat, halt Dich dran.)

Du hast im August gekauft - und postest jetzt im Dezember. Hast möglicherweise also auch die Frist versäumt, die das Fernabsatzgesetz angibt. Auch, wenn Du schreibst, dass Du bereits nach vier Tagen etc.... Warum denn sonst das "späte Erwachen"?

Wahrscheinlich hast Du ausserdem unfrei (ohne Porto zu zahlen) zurückgesendet. Das ist nur bei allen großeren Firmen gleich: Die können schon aus organisatorischen Gründen keine unfreien Sendungen annnehmen (schon, weil Lager oder Technik oft keine Kassa haben und meist auch geografisch an anderer Stelle liegen). Weiters würde das zu unkontrollierter Annahme von z.B. unbestellten Nachnahmesendungen etc. führen. Ist also nicht. Kommt natürlich zurück. Und dafür gibt es kein Gesetz, gelle?

3) Ich zitiere aus dem Duden, Band 8: 1billig verkaufen = zu einem Schleuderpreis / zum halben Preis / unter Preis. Billig hat aber auch eine zweite Bedeutung, die mit der ersten verknüpft ist (ich bleibe beim Duden, der für den deutschen Sprachgebrauch wohl anerkannte Gültigkeit hat, oder?): 2billig = minderwertig. Nun, und das gilt wohl nicht für den Begriff "günstig".

4) Wenn ich Dich recht verstehe (was mir nicht immer gelingen mag), hättest Du recht (und auch Recht), soweit auch Du Dich gesetzeskonform verhalten hast. Denn Gesetze sind unteilbar und gelten für beide Seiten. Ich frage Dich daher "Warum hast Du nicht Verbraucherschutz und Staatsanwaltschaft verständigt?" Die Antwort glaube ich zu kennen...

5) Ich gebe Dir voll recht. Dazu solltest man aber auch die Gesetze kennen (was bei mir der Fall ist, bei Dir - siehe Punkt 6) aber nicht). Und ich unterscheide genau zwischen "Meinung" und "Fakten", wie Du im Archiv dieses Forums sehr schnell herausfinden kannst. Auch gehören Konsumentenschutzgesetz, Arbeitsschutz, EMV-V, aber auch Gewährleistung und Garantie zu meinen besonders geliebten Kindern. ;-)

6) Falsch. So, wie Du es schreibst, ganz einfach falsch.

Du musst die AGB (das ist bereits die Mehrzahl!) nicht lesen, aber sie gelten (auch rechtlich) trotzdem auch für Dich, wenn Sie Dir bekanntgemacht sind. Nur werden Bestimmungen, die Schlechterstellungen gegenüber dem Konsumentenschutzgesetz (in der Folge "KSchG" genannt) darstellen dann durch die analogen Bestimmungen des KSchG ersetzt, wenn es sich beim Käufer um einen privaten Konsumenten handelt.

Firmen sind aber in den meisten Fällen ebenso als Konsumenten zu sehen, sofern sie nicht mit den gekauften Waren handeln, gesetzlich aber nicht durch das KSchG geschützt. Im Verkehr zwischen Unternehmen gelten immer und ausschließlich die bekanntgemachten AGB.

Inetressanterweise sind in den AGB meist all die Dinge geregelt, die das KSchG gar nicht erfasst. Garantie ist so ein Thema, das von keinem Gesetz überhaupt erfasst wird. Rücksendungen ein anderes. Wichtig, denn die gesetzliche Gewährleistung erstreckt sich ausdrücklich auf Mängel, die zum Vertragsabschluss (=in der Regel Kaufzeitpunkt) bereits vorhanden gewesen sein müssen. Und das würde z.B. auf eine Festplatte, die bereits wochenlang mit Daten bespielt wurde, nicht mehr zutreffen. Die gelebte Praxis mag hier oftmals kulanter als das Gesetz sein (oft auch aus Unwissenheit der handelnden Personen ;-)), rechtlich durchsetzbar wären Gewährleistungs-Ansprüche in solchen Fällen nie und nimmer.

Nun, auch noch einen schönen Tag, ich will Dich schließlich nicht mit Gesetzestexten und Rechtspraxis langweilen.

Nur noch einen (wohlgemeinten) Rat mit auf den Weg: Man sollte nicht nur Meinung nie mit Fakten gleichsetzen; manchmal erleichtert es das Leben ungemein, sich vorher zu informieren, mit wem man sich gerade anzulegen willens ist. ;-)
  
GrummelGrumpf

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