Versteigerung - BIRG Company:
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Re(3): Versteigerung - BIRG Company:
16.11.2006, 16:24:01
Mit der Konkurseröffnung ist es jedem einzelnen Mitarbeiter frei gestanden,
unter Wahrung seiner bisherigen Rechte (d.h. Zahlung durch den
Insolvenz-Ausgleichsfonds für die rückständigen Gehälter usw.) auszuscheiden.
Heißt "berechtigter vorzeitiger Austritt". Wer länger geblieben ist arbeitete
also freiwillig und muss eben warten, dass aus der Konkursmasse seine
Forderungen seit der Konkurseröffnung befriedigt werden.  Was das Eigentum der
einzelnen Mitarbeiter betrifft: Die hätten das sofort bei der Inventur samt
Nachweisen (!) dem Masseverwalter bekannt geben müssen damit es nicht in die
Konkursmasse eingeht.  Jetzt nach Monaten danach zu greinen hilft wenig. Schon
gar nicht, dumm von "Betrug" zu jeiern. Oder ist jemand von den Mitarbeitern
nicht sofort bekannt gewesen, dass der Glückshafen in Konkurs gegangen ist?


Also laut AK durfte man bei Bekanntmachung der Konkurseröffnung nicht mehr aussteigen-das ist böswilliges Verlassen und man schaut durch die Finger,dh man bekommt nichts mehr was einem zusteht.Davor konnte man das machen aber auch mit einer Fristsetzung.Ja wenn einem immer wieder von der Geschäftsleitung erklärt wird es gibt keinen Konkurs....gelingt eben,gelogen und betrogen nennt man das!!
Inventur ist übrigens auch keine gemacht worden.
Es ist eben niemanden bekannt gewesen weil es immer geheissen hat,es gibt keinen Konkurs.Als es dann bekannt wurde hies es plötzlich wer bis zur SChliessung bleibt bekommt sein Geld. hahaha

In einem Forum kann man seine Meinung sagen...das hab ich hiermit getan ;-)
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