der 100er auf tirols autobahn (und wie schnell darf man jetzt fahren ??)
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Re(15): der 100er auf tirols autobahn (und wie schnell darf man jetzt fahren ??)
21.11.2006, 11:56:49
Lesen wir nach in der StVO - §52:

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_stvo01.htm#%A7_52.


10a. "GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG (ERLAUBTE HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT)" (Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.) Dieses Zeichen zeigt an, daß das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit, die als Stundenkilometeranzahl im Zeichen angegeben ist, ab dem Standort des Zeichens verboten ist. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.
10b. "ENDE DER GESCHWINDIGKEITSBESCHRÄNKUNG" (Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.) Dieses Zeichen zeigt das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung an. Es ist nach jedem Zeichen gemäß Z. 10a anzubringen und kann auch auf der Rückseite des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens angebracht werden.
11. "ENDE VON ÜBERHOLVERBOTEN UND GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN" (Anm.: Die Zeichnung ist nicht darstellbar.) Dieses Zeichen zeigt das Ende von Überholverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen an, die für den betreffenden Straßenabschnitt durch Straßenverkehrszeichen kundgemacht worden sind.

Nirgendwo ist hier die These zu finden, daß eine Geschwindigkeitsbeschränkung andere in dem Sinne aufhebt, daß man sie nicht getrennt aufheben müßte.

Außerdem mußt nur auf der Straße schauen - fast immer, wenn du 2 Geschwindigkeitsbeschränkungen hintereinander hast (zB 70-50) hast du danach ein "ENDE VON ÜBERHOLVERBOTEN UND GESCHWINDIGKEITSBEGRENZUNGEN"-Taferl... Und das aus genau dem Grund, daß ansonsten eben nach einem "Ende 50"-Taferl wieder 70 gelten würde. Genau das ist der Grund, daß eben auch dann dieses Taferl zu finden ist, wenn es gar kein Überholverbot gibt...

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