Re(9): Erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben im EMAIL-Verkehr
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Erste Abmahnwelle wegen fehlender Handelsregisterangaben im EMAIL-Verkehr
02.02.2007, 18:02:05
Vor einem Monat sind fast unbemerkt von der Öffentlichkeit neue formale Anforderungen unter anderem für Geschäftsbriefe in Form von E-Mails in Kraft getreten. Nun rollt offenbar bereits die erste diesbezügliche Abmahnwelle.

Betroffen von dieser Regelung sind alle Unternehmen, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen sind. Nicht betroffen sind daher Freiberufler, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und Einzelunternehmer, die keine Kaufleute im Sinne des HGB sind.  

Anzugeben sind:
- der vollständige Firmennamen in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut;
- die Rechtsform der Gesellschaft;
- der Sitz der Gesellschaft;
- das Registergericht sowie die Handelsregister-Nummer;
- alle Geschäftsführer und - sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser  
einen Vorsitzenden hat - den Vorsitzenden des Aufsichtsrates mit Familiennamen und  
  mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Die Angaben müssen deutlich lesbar sein. Eine Visitenkarte an die E-Mail anzuhängen wird nicht ausreichen, da solche Visitenkarten nicht von allen Programmen gelesen werden können.

Unser Empfehlung an alle: Bitte schnellstmöglich die Mails dementsprechend einrichten.



Wir wünschen allen ein schönes Wochenende.

Euer askshop - team


...der beste Rechner ist grad gut genug!
02.02.2007, 18:01 Uhr - Editiert von askshop, alte Version: hier
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