frage zu arbeitsrecht
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frage zu arbeitsrecht
14.02.2007, 22:41:38
habe in kürze eine prüfung zum thema arbeitsrecht, und werd aus einem teil der aufzeichnungen nicht ganzs schlau..

im punkto arbeitsverhinderung unterscheidet man ja zwischen 3 sphären,

der arbeitgebersphäre
-> arbeitnehmer war leistungsbereit und willig, aufgrund eines zB technischen gebrechens, stromausfall usw. konnte der betrieb jedoch nicht produzieren -> arbeitgeber trägt das unternehmerische risiko und muß für die dauer der arbeitsverhinderung zahlen.

der arbeitsnehmersphäre
-> krankheit, unfall, familiäre oder öffentliche verpflichtung ->keine arbeit, kein entgeld; jedoch gilt einige zeit das entgeldfortzahlungsgesetz (wie lange und in welchen fällen?) und danach übernehmen krankenkassen und die einrichtungen der sv die fortzahlung des entgeldes

der neutralen sphäre
->bei so umfassenden ereigniss, dass neben dem betriebsort auch die allgemeinheit betroffen ist -> es entfallen die verbindlichkeiten für beide seiten; ergo keine arbeitspflicht aber auch keine entgeldpflicht

heißt dass jetzt, dass angestellte bzw. arbeiter bei katastrophen, schneefrei udgl. keinen lohn mehr bekommen? bzw. wer übernimmt die zahlung wenn der arbeitgeber nicht zur zahlung verpflichtet ist?

vielleicht kann mir jemand der sich in dem gebiet auskennt weiterhelfen (bei beiden fragen!!)

danke schonmal
lg maoam





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lieber mit 55 PS wheelen als mit 200 km/h in den Tunnelblick schielen

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.  Re: frage zu arbeitsrecht  (mjy@geizhals.at am 15.02.2007, 09:02:17)
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