Ist eine Onlinebestellung ein Fernabsatzgeschäft
Geizhals » Forum » Händler in Österreich » Ist eine Onlinebestellung ein Fernabsatzgeschäft (40 Beiträge, 1119 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
.........
Re(9): Ist eine Onlinebestellung ein Fernabsatzgeschäft
26.02.2007, 21:08:35
Zurück zum Thema, was ist Dein Meinung, wenn in der üblichen automatischen
Bestellbestätigung per E-Mail steht, dass der Kaufvertrag erst mit
Auslieferung der Ware zustande kommt.

Gilt dann auch bei Selbstabholung, Warenübergabe und Rechnung im
Geschäftslokal der "Fernabsatz" oder nicht? Klare Info mit Quelle wäre
wünschenswert.

Ja, Letzteres glaube ich Dir sofort.

Aber mal, was Du wissen wolltest: meine Meinung: Im Fernabsatzgesetz steht
§ 5a. (1) Die §§ 5c bis 5i gelten für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, sofern sich der Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder ienstleistungssystems
bedient.
(2) Fernkommunikationsmittel im Sinn des Abs. 1 sind Kommunikationsmittel, die zum Abschluß eines Vertrages ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien verwendet werden können, insbesondere Drucksachen mit oder ohne Anschrift, Kataloge, Pressewerbungen mit Bestellschein, vorgefertigte Standardbriefe, Ferngespräche mit Personen oder Automaten als Gesprächspartnern, Hörfunk, Bildtelefon, Telekopie, Teleshopping sowie öffentlich zugängliche elektronische Medien, die eine individuelle Kommunikation ermöglichen, wie etwa die elektronische Post.

Lies bitte, was Absatz 2 "Fernkommunikationsmittel" näher definiert. Es scheint sehr deutlich Ziel des Gesetzgebers, dem Konsumenten (und nur bei diesem zählt das Fernabsatzgesetz überhaupt), der keine Möglichkeit persönlicher Anwesenheit hat, die Vorteile bzw. die Sicherheit eines Geschäftsbesuch (mit der Möglichkeit, verkäufliche Produkte zu sehen bzw. darüber persönlich beraten zu werden) zukommen zu lassen.

So gesehen hat - immer noch "meine Meinung" - ein Konsument bei Geschäftsbesuch zwecks Abholung (nicht so bei einem reinen Abhollager, wo von einem Regalbetreuer mit Pflichtschulniveau aus dem Lagerregal gereicht wird) dieselben Möglichkeiten wie ein Konsument, der nicht übers Internet reserviert und gleich im Geschäft einkauft.

Ab da beginnt die Grauzone der individuellen Bertung durch gut oder schlecht gelaunte Richter mit oder ohne Sym- oder Antipathien, durch Richter, die nicht mal wissen, was "Internet" bedeutet und solchen, die sich mit der Materie des Fernabsatzes sehr intensiv auseinandergesetzt haben. Es gibt all diese Richtertypen, es gibt dementsprechend eine Reihe stark divergenter Urteile - aber keine Urteile, an die man sich "anhalten" könnte.

Ich spreche hier von Österreich und hiesiger Rechtsprechung, nicht von Deutschland, wo die Gesetzeslage eine andere ist. Die "Übertragung" deutscher Urteile auf Österreich ist nicht nur nicht zulässig, sondern in den letzten Jahren immer mehr zum populistischen Volkssport geworden; natürlich nur dort, wo deutsche Urteile eben die Argumentation des Betreffenden stützen könnten. ;)

Also: Meine Meinung leitet sich aus dem Gesetz ab, Rechtssicherheit gibt es, soweit mein Auge reicht, derzeit keine.

GrummelGrumpf
Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung