Internetfalle - Musterbrief
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Internetfalle - Musterbrief
01.03.2007, 12:16:47
da nach wie vor viele auf sogenannte gratisangebote und dienstleistungen hereinfallen und dann mit jahresabos, rechnungen und mahnungen von abzockern konfrontiert sind, (so auch kürzlich jemand aus meiner familie) stelle ich als "erste hilfe" für betroffene ein musterschreiben des internet ombudsmannes online:

weitere nützliche infos:

http://www.dialerschutz.de/aktuelles.php?action=output&id=417


Betreff: Rechnungsnr. RE Nr.: XXXX, Kundennr. XXXXX

Inanspruchnahme von Gratis-Internet Angeboten
Rücktritt von einem allfälligen Vertrag / Irrtumsanfechtung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sie haben mir gegenüber eine Forderung für die Inanspruchnahme von Internetleistungen geltend gemacht. Selbst wenn ich das Anmeldeformular auf Ihrer Homepage ausgefüllt hätte, so würde dies jedenfalls keine gültige Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung schaffen. Ich hätte jedenfalls keinen auf eine entgeltliche Leistung gerichteten Willen gehabt. Gemäß § 864a ABGB sind überraschende nachteilige Vertragsklauseln nicht gültig.

Auch wenn es sich bei Ihnen um eine ausländische Firma handelt, ist gemäß Artikel 5 EVÜ auf den Vertrag österreichisches Recht anzuwenden. Selbst wenn ich also Ihre Internetseite besucht hätte, so wäre jedenfalls die geltend gemachte Forderung nicht entstanden. Vorsorglich und hilfsweise erkläre ich den Rücktritt von einem allfälligen Vertrag bzw. erkläre ich die Irrtumsanfechtung, auch dies nur höchst vorsorglich.

Sollten Sie entgegen dieser Ausführung der Ansicht sein, dass ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wird um entsprechenden Nachweis gebeten. Es wird bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass die IP-Adresse den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ersetzt! Sie erfüllt auch in keinster Weise die Voraussetzungen, die an eine digitale Signatur zu stellen wären.

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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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