gmbh-anteile und haftung im konkursfall
Geizhals » Forum » Tipps & Tricks » gmbh-anteile und haftung im konkursfall (28 Beiträge, 384 Mal gelesen) Top-100 | Fresh-100
Du bist nicht angemeldet. [ Login/Registrieren ]
..
Re(2): gmbh-anteile und haftung im konkursfall
07.05.2007, 13:57:37
naja, ich frag deshalb, weil ich auf grund einiger hinweise im internet eben gegenteiiges erfahren habe. ich war ja auch der meinung, die du da vertrittst, aber

http://www.unternehmer-in-not.at
... es scheint, dass der Begriff der beschränkten Haftung im Zusammenhang mit einer GmbH häufig falsch verstanden wird.
Wir arbeiten hauptsächlich mit Klein- und Mittelbetrieben und der Irrglaube, dass bei der GmbH die Haftung völlig beschränkt ist, ist überall vorhanden. Die Haftung ist eben beschränkt, aber nicht völlig aufgehoben. Unter bestimmten Umständen haften sowohl Geschäftsführer und - in spezifischen Fällen - auch Gesellschafter persönlich.

Was sind denn die häufigsten Irrtümer bezüglich der Haftung der Gesellschafter?
An sich haften Gesellschafter nur mit ihrer Stammeinlage, also dem Kapital, das sie der GmbH zur Verfügung stellen. Weniger bekannt ist, dass ich als Gesellschafter auch für fehlendes Stammkapital haften kann. Wenn also ein Mitgesellschafter beispielsweise seine Einlage nicht auffüllt, kann ich hier auch als Gesellschafter zum Handkuss kommen. Bei Gesellschaftern ist ansonsten die Haftung grundsätzlich beschränkt, außer der Gesellschafter macht verbotene Weisungen an den Geschäftsführer, aber das sind wirklich nur ganz spezifische und eher seltene Fälle.


oder
http://www.wirtschaftszeit.at/index.php?id=234&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3879&tx_ttnews%5BbackPid%5D=150

...
Der Oberste Gerichtshof hat in einer erst jüngst veröffentlichten Entscheidung (OGH 29.04.2004, 6 Ob 313/03b) Richtlinien aufgestellt, wann eine persönliche Haftung von Gesellschaftern eintritt. All diesen Punkten gemeinsam ist, dass eine konkrete rechtswidrige Handlung gesetzt werden muss bzw. die Unterlassung einer gesetzlichen Verpflichtung. Dies wiederum bedeutet, dass eine Haftung nicht alle an der Gesellschaft Beteiligten treffen muss, sondern nur jene, denen ein Vorwurf gemacht werden kann. ...


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Gesellschafter besonders dann „haf-tungsgefährdet“ sind, wenn sie die tatsächliche Geschäftsführung übernehmen...
Bei Insolvenzgefahr oder Unfähigkeit der Geschäftsführung haben die Gesellschafter sofort einzugreifen, um Schaden von den Gläubigern abzuwen-den. Keinesfalls dürfen sie weitere Kreditaufnahmen tolerieren. Damit werden den Gesellschaftern nicht unerhebliche Kontroll- und Sorgfaltspflichten auferlegt, die umso größer sind, je stärker die Beteiligung des einzelnen Gesellschaf-ters ist bzw. der daraus resultierende Einfluss auf die Gesellschaft.


leider treffen diese punkt eben zu. das unternehmen ist kokursreif, wenn dir 2 leute nicht einsteigen...
diese zwei leute wollen maßgeblich in zukunft mitentscheiden...


Antworten PM Übersicht Chronologisch Zum Vorgänger
 
Melden nicht möglich
 

Dieses Forum ist eine frei zugängliche Diskussionsplattform.
Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der Beiträge und behält sich das Recht vor, Beiträge mit rechtswidrigem oder anstößigem Inhalt zu löschen.
Datenschutzerklärung