Mietrecht, Reparatur Waschmaschine
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Re(3): Mietrecht, Reparatur Waschmaschine
31.05.2007, 11:38:26
Die Hauptmieter haben das Mietobjekt und seine Einrichtung, wie im besonderen
die Lichtleitungs-, Gasleitungs- und Wasserleitungs- und sanitären Anlagen,
sowie die Gastherme zu warten und so instand zu halten, dass dem Vermieter und
den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst."


genau dieses Passus ist so unwirksam.


Ausstattung des Bades, bestehend aus einem Waschbecken, einer Badewanne

Na das muß drinnen sein, sonst hast kein Bad und damit keine Kat A
Aber:
und einer Waschmaschine."

na das is lustig. Damit wäre sie eigentlich schon Teil der Wohnungsausstattung. Aber Erhaltungspflicht durch den vermieter???
Ich kenn Mietverträge wo dann echt drinnen steht:
Miete Whg: 1000
Miete Einrichtung lt. Inventarliste: 100
DANN ist der Vermieter jedenfalls für die Erhaltung der Einrichtung zuständig. Aber das macht natürlich kaum einer. Außerdem ist es lästig, weil für die Whg ist 10%, für die Einrichtung aber 20% USt fällig (=unnötiger mehraufwand).

Drum kenn ich auch:
Miete: 1100
Einrichtung ist unentgeltlich zur Verfügung gestellt, darf aber nicht entfernt werden.
Und da wirds jetzt heiter mit der Erhaltungspflicht. In den mir bekannten Fällen haben das die Mieter zu tragen.

Praxistip: frag mal den vermieter/Hausverwalter, wie er sich das vorstellt ;-)

mfg
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