im Urlaub bei FIrma A zu Firma B wechseln
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Re: im Urlaub bei FIrma A zu Firma B wechseln
31.05.2007, 20:12:03
Für eine schnelle Kündigung bist du genau um einen Tag zu spät. Heute ist der letzte des Monats, heute hättest du kündigen können.

Es gibt nämlich nicht nur die Kündigungsfrist (ist immer ein Monat und nie 3 Monate) und auch die Kündigungstermine.
Kündigungstermiene sind immer der Monatsletzte. Vertraglich (Arbeitsvertrag oder BV) ist auch der 15. eines Monats zulässig. Erkundige dich morgen beim Betriebsrat, ob in deiner Firma auch der 15. des Monats als Kündigungstermin zulässig ist.
http://www.help.gv.at/Content.Node/23/Seite.230024.html

Während der Kündigungsfrist (in deinem Fall 6 bis 8 Wochen - 6 nur dann wenn der 15. Juni als Kündigungstermin zulässig ist) kannst du auch Urlaub anmelden. Urlaub muss aber vereinbart werden. Wenn dein Arbeitgeber nein sagt, kannst du nicht auf Urlaub gehen. Gesichert auf Urlaub kann man nur gehen, wenn man den 3 Monate vorher anmeldet.
Dazu ist es schon zu spät.

Wenn der Urlaub genehmigt wird bis zum Ende des Dienstverhältnisses, dann kannst du auch schon parallel bei einer anderen Firma arbeiten. Du bist aber dann doppelt versichert und kannst, wenn du willst, die doppelt bezahlten SV-Beiträge bei der WGGK beantragen, dass sie dir rückerstattet werden. Zurück bekommst du aber nur die Beiträge, die über der Höchstbeitragsgrundlage waren. Da aber die SV Beiträge die Lohnsteuerbenmessungsgrundlage vermindern, entsteht dadurch die Pflicht zu einer Veranlagung (Jahresausgleich).

Vor dem Ende des Dienstverhältnisses (bei dir vermutlich Ende Juli) solltest du eher nicht die Arbeit hinhauen und aufstehen und gehen. Das ist ein "ungerechtfertigter vorzeitiger Austritt". Denn das hat Folgen. Du bekommst nicht das aliquote Urkaubsgeld und Weihnachstgeld, keine Urlaubsersatzleistung und kannst auch vl noch damit rechnen, dass der Arbeitgeber Schadenersatz von dir einklagt. Ist also nicht zu empfehlen.
Noch nicht konsumierter Zeitausgleich muss ausbezahlt werden.

Schade, dass du nicht gestern gefragt hast, denn dann hättest du heute kündigen können.


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