Parkschaden in Tiefgarage
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Parkschaden in Tiefgarage
06.07.2007, 15:42:04
Letztes Wochenende hat's mich erwischt: A6 Avant (grad mal 4 Monate alt) in der TG abgestellt, beim Abholen einen schönen Parkschaden links hinten festgestellt.
Dass es keinen Zettel o.Ä mit einem Hinweis "tut leid, bitte anrufen..." gegeben hat versteht sich heutzutage ja wohl von selbst :-(

Garage hat ein video - überwachungssystem und die Betreiber haben sich wirklich nett benommen uns sich mit mir die Aufzeichnungen durchgesehen - mein Ato is leider nur von rechts zu sehen und der Parkschaden is links.

3 ein/ausparkvorgänge gibt's davon einen dem ich mit an Sicherheit genzender Wahrscheinlichkeit den Schaden zuordnen würde:

Grosser Crysler kommt daher, frickelt rund 5 Minuten lang mit einparken rum, Mutti steigt 2x aus um zu schauen.. und fährt (dachdem er endlich komplett in der Lücke war) wieder raus um sich ein stockwerk tiefer einzuparken.

Leider die Videos erst am nächsten Morgen gesehen - Grage war nimmer besetzt als ich das Auto abgeholt hab; der Fahrer hatte 15 minuten vorher die Garage verlassen >:-(

Immerhin: ich hab jetzt das Kennzeichen, Videos vom Einparkversuch sowie Fotos vom Fahrer (der bei der Auswahrt aussteigen musste da er es auch dort nicht geschafft hat nahe genug an den Schlitz beim Schlagbaum zu fahren).

Ebenfalls rausgebracht: es is ein Mitwagen, der am 7. zurückgehen sollte-  jetzt kann ich nur hoffen dass der Wagen bei Rückgabe auf der rechten Seite passende Kratzer hat, dann seh ich Chancen bei der Versicherung (bzw vor Gericht).

Ausgesprochen frustrierend dabei: Das ganze ist Privatgrund, damit weder StvO noch Polizei zuständig ==> nicht mal Fahrerflucht kann ich dem *** Anhängen.

Gesetzt den Fall der Wagen _hat passende Kratzer, was kann ich mit dem lieben Zeitgenossen anfangen?

* *TRÖT*rechnung (~1.400€) sollte klar sein,
* evtl Wertminderung des Fahrzeugs (in welcher Größenordnung)
* Wie schaut's mit dem Aufwand für sichten der Videos etc aus, könnte man das verrechnen/einklagen?

Alle weiteren Vorschläge werden dankend angenommen !:-)

Interessante Erkenntnis aus dem ganzen: Wer in einer Tiefgarage oder Supermarkt Parkplatz oder so einen Parkschaden baut is ein schöner Trottel wenn er seinen Namen hinterlässt - strafbares delikt scheint's keines zu sein wenn man einfach weiterfährt, und schlimmstenfalls macht man eine Versicherungsmeldung wenn man erwischt wird?

Servus, Martin


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