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Re: Versicherungen
15.09.2007, 17:28:38
VKI geht gegen unklare Bestimmungen in Lebensversicherungsverträgen vor, in denen die Kostenbelastung nur undeutlich angegeben wird.

Konsumenten, die ihre Lebensversicherung in den ersten Jahren nach Abschluss kündigen wollen, erleben oft eine böse Überraschung. Sie erhalten - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil jenes Betrages, den sie an Prämien einbezahlt haben - den sogenannten "Rückkaufswert". Den Rest schluckt die Versicherung. Dies liegt daran, dass am Beginn der Laufzeit hohe Kosten abgezogen werden - sogenannte "Abschlusskosten". Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Provisionen des Vermittlers. Darüber hinaus werden bei einer vorzeitigen Auflösung mitunter auch weitere hohe Abzüge - sogenannte Abschläge - verrechnet. Der Schaden kann pro Vertrag bis zu tausend Euro und mehr betragen.
quelle: http://www.verbraucherrecht.at/

Das Versicherungsrechtsänderungsgesetz 2006 (VersRÄG 2006) bringt für neue Verträge ab dem 1.1.2007 eine leichte Verbesserung der Rückkaufswerte. Die Abschlusskosten sind nämlich auf die ersten 5 Jahre der Laufzeit aufzuteilen. Durch diese Neuregelung sollte bei einem Rückkauf im Normalfall zumindest etwa die Hälfte der eingezahlten Prämien zurückgezahlt werden.

In älteren Versicherungsbedingungen werden die Nachteile der oben dargestellten Kostenverrechnung und die Höhe der Abschläge - aus Sicht des Vereins für Konsumenteninformation - oft nur mangelhaft erklärt. Somit ist für Konsumenten nicht erkennbar, dass eine vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung zu massiven Verlusten führt. Der VKI geht daher - im Auftrag des BMSG - gegen die entsprechenden Bestimmungen in den Lebensversicherungsverträgen vor. Abmahnungen und Verbandsklagen sollen bewirken, dass für die Vergangenheit Geld zurückgezahlt wird. Betroffen sind nicht nur klassische sondern auch fondsgebundene Lebensversicherungen.

Bisher wurden folgende Versicherungen geklagt: Wr. Städtische Versicherung, Uniqa Personenversicherung, Union Versicherung, Victoria Volksbanken Versicherung, Österreichische Beamtenversicherung, Nürnberger Versicherung, Generali Versicherung, Skandia, Aspecta, Finance Life, Zürich Versicherung, Vorsorge Luxemburg, Allianz Elementar Lebensversicherung, Raiffeisen Versicherung und Sparkassen Versicherung.

Klagen zeigen Erfolge

Die Klagen des VKI zeigen Erfolge: Gegen die meisten Versicherungen liegen Urteile der ersten oder zweiten Instanz vor. Die Urteile geben dem VKI ganz überwiegend Recht.
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'Deshalb zähle ich zu den Gebrechen eines Staates an erster Stelle die Folgen einer unvollkommenen Errichtung,...'          aus Leviathan, Hobbes            


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