wieder mal - Frage zu einer Verkehrsstrafe
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wieder mal - Frage zu einer Verkehrsstrafe
27.09.2007, 12:24:36
Liebe Forumsgemeinde,

kurze Geschichte: im März ist meine holde Gattin auf der A1 im Raum Enns in die Radarfalle getappt. Feinstaub-100er ist zwar bekannt, da aber die Verwandtschaft in OÖ nicht jedes Wochenende besucht wird nur im 'passiven' Gedächtnis verankert - sprich, sie war zu schnell! Darauf haben wir am 20.03.07 ein mail an die Bezirkshauptmannschaft gesendet - Inhalt: Bitte um Reduzierung der Strafe (kann mich an die eigentliche Summe gar nicht mehr erinnern, ich glaub 150€) wegen Stress durch Termin, durch 3 raunzende/weinende Kinder im Fonds etc und wegen eingeschränktem Reichtum in der Familie.

In der Zwischenzeit sind wir übersiedelt, haben dies natürlich ordnungsgemäß bei der Zulassungsstelle gemeldet - die Antwort von der BH kam aber trotzdem auf die alte Adresse. Durch die von uns eingerichtete Nachsendedingens bei der Post wurde der Brief dann am 24.09.07 zugestellt (eigentlich hinterlegt an diesem Tag, aber ich glaub, dass das rechtlich als Zustellungsdatum gilt, oder?).

Erstens positiv: der Betrag wurde auf 77€ reduziert!  ;-)
Daher will ich zweitens nur ganz leise erwähnen bzw fragen: gibt es nicht eine Frist von 6 Monaten in denen ein Amt antworten muss? Wenn ja, gilt das auch bei Verkehrsstrafen? Welches Datum zählt da (Absendund oder Erhalt)?

Falls die das wirklich vermasselt haben: wie verhält sich mein Schatzi jetzt? Einfach nicht zahlen oder muss sie da irgendwie reagieren?

Bitte nicht falsch verstehen: dass es ein Vergehen war steht außer Frage, dass diese reduziert wurde ist sehr ok - aber am Ende ist man sich selbst am nächsten und man muss dem Staat ja nix schenken ... außerdem wurde die Lektion gelernt und meine Frau (und natürlich auch ich) achten jetzt immer auf den Hust-100er!!

Über hilfreich Antworten würde ich mich freuen!

lg, raiuno



Booyakasha!
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