Rechtlich noch zulässig? (Amazon Problem)
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Re(2): Rechtlich noch zulässig? (Amazon Problem)
22.10.2007, 23:30:34
Na, und was soll "dein" Rechtsanwalt da ausrichten? Außer dir eine Honorarnote zu stellen? Amazon ist eben nicht verpflichtet jemanden etwas zu liefern oder eine Bestellung anzunehmen.

Mit hoher Wahrscheinlichkeit haben die längst ein sehr feinmaschiges System installiert um eben Zahlungsunwilligen ebenso wie den notorischen Waren-"Rücksendern nach dem KSchG" bzw. deren  v e r m u t e t e n  An- und Zugehörigen weitere Lieferungen zu verweigern.

Dass da auch Unschuldige bei der Menge - bei Amazon handelt es sich jährlich allein im deutschsprachigen Raum um Tausende solcher unerwünschter "Kunden - eine Menge Mist passiert ist ärgerlich. Nicht mehr und nicht weniger.

Als Kunde muss man sich halt dann einen anderen Online-Händler suchen und sich freuen, dass man Amazon ein Schnippchen geschlagen hat
>:-)

Ich denke, dass Amazon es durchaus missen kann, unter den Millionen Kunden jene paar Tausend falliden Kunden und notorischen RücksenderInnen zu verlieren. Das entlastet durchaus die Kostenstruktur und kommt so umwegig wieder den "normalen" Kunden zugute.

Die Freundin des Threaderöffners wird schon genug Mist mit Amazon angestellt haben, dass die ihr Konto gesperrt haben - wahrscheinlich mit dem Widerruf des Einziehungsauftrages nachdem die Lieferung eingegangen ist. Nur das schreibt man halt nicht gerne dazu, will man danach sich von der intelligenten :-) Reaktion des Versenders überrascht geben und auf Empörung machen. :-(

22.10.2007, 23:43 Uhr - Editiert von Steke, alte Version: hier
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