Re(5): Gesetzetstexte
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..  Re(2): Gesetzetstexte  (ER am 25.01.2002, 22:18:21)
... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Dr. Ko am 25.01.2002, 22:31:56)
....  Re(4): Gesetzetstexte  (ER am 25.01.2002, 22:39:07)
..... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Dr. Ko am 25.01.2002, 22:52:54)
......  Re(6): Gesetzetstexte  (ER am 25.01.2002, 22:59:19)
....... Vom Autor zurückgezogen oder Autor hat seine Registrierung nicht bestätigt  (Dr. Ko am 25.01.2002, 23:11:09)
......  Portscans  (MG am 26.01.2002, 11:59:45)
....  Re(4): Gesetzetstexte  (ER am 25.01.2002, 22:43:28)
.....
Re(5): Gesetzetstexte
25.01.2002, 23:03:37
Wenn er eine Rechnung will dann bekommt er eben eine. Von Dir persönlich. Das darf er verlangen und das ist auch klug so. Auch ich bestehe darauf, wenn die Begleitumstände nicht so geartet sind, dass ich berechtigt bin 'bona fide' anzunehmen, dass die Ware legalen Ursprungs ist. (Was bei einem Kauf um wenige hundert Schilling von einer Person deren Name und Wohnsitz man kennt durchaus zulässig ist, ohne sich gleich in die Gefahr des Verdachts der Hehlerei zu bringen.) Aber er bekommt eine Privatrechnung von Dir persönlich.

Eine solche Rechnung beinhaltet Deine Daten, tunlichst mit einer Ausweisnummer und den Passus:
"Ich verkaufe Ihnen aus meinem privaten Vermögen zum Preis von Euro xxx,- folgende Gegenstände wie besichtigt und geprüft: ..."

Wenn nicht, dann wird eben auf Einhaltung des Vertrags geklagt, wobei Du Dir natürlich klar sein musst, dass die Kosten -die Du vorstrecken musst- weit höher sein werden, als der Streitwert. Sei´s drum, am Ende zahlt er. Am besten zuzüglich einer großzügig bemessenen Summe für Deinen wiederholten Aufwand.

Abgesehen davon würde ich in der Ausschreibung immer den Hinweis einfügen, dass Fragen zu für den Interessenten vertragswichtigen Details vor dem Gebot zu stellen sind und nachträgliche Einwendungen und Forderungen keinesfalls als Rücktrittsgrund akzeptiert werden. Das tue ich immer. Wer etwas wissen will, kann ja über die Auktionswebsite eine Mail senden und bekommt jede gewünschte Antwort.







Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

Benjamin Franklin (1706-1790)






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......  Re(6): Gesetzetstexte  (ER am 25.01.2002, 23:09:43)
........  Re(8): Gesetzetstexte  (ER am 25.01.2002, 23:44:41)
........  Re(8): Gesetzetstexte  (ER am 26.01.2002, 11:23:28)
.......  Re(7): Gesetzetstexte  (MG am 26.01.2002, 11:50:13)
 

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